MayFair International AG: Anleger müssen handeln! Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Anleger der MayFair International AG mit angeblicher Adresse in der Königsallee 92a in Düsseldorf sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin umgehend handeln:

Schon der Warnhinweis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 17.06.2021, in der die Bafin auf ihrer website www.bafin.de mitteilt, dass die BaFin den hinreichend begründeten Verdacht hat, dass die MayFair International AG bzw. auch Myfair International AG in Deutschland Wertpapiere in Form von vorbörslichen Aktien der Check24 GmbH ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbieten würde, ist ein schlechtes Zeichen für die Anleger und somit besteht der konkrete Verdacht, dass es sich bei dem Angebot der MayFair International AG um ein unseriöses oder gar  betrügerisches Angebot handelt.

Andere Anleger haben einen "Vertrag über die Zeichnung von ETFs" abgeschlossen, in den das Logo des TÜV kopiert wurde.

Auch hier besteht der Verdacht, dass es sich ebenfalls um Betrug handelt, denn Anleger sollen das Geld hier auf ein Konto der Postbank überweisen, Kontoinhaber ist aber keine Fondsgesellschaft oder nicht der Anleger selber, sondern ein anderer Kontoinhaber. Hier besteht die konkrete Gefahr, dass die Gelder gar nicht angelegt werden, sondern das Konto gleich "geräumt" wird.

In anderen Fällen haben Anleger Gelder auf das Konto einer belgischen Bank überwiesen, hier untersuchen nach Informationen von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten belgische Behörden bereits den Fall.

Fazit: Anleger, die über MayFair International AG bzw. die Myfair International AG aus Düsseldorf ihr Geld angelegt haben, müssen befürchten, einem betrügerischen Anbieter "auf den Leim" gegangen zu sein.

Betroffene Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner alle Möglichkeiten zur umgehenden Sicherung der Gelder überprüfen, z.B. bei Banken, auf die die Anlegergelder überwiesen wurden, eventuell konnten von Behörden auch Gelder sicher gestellt werden, was ebenfalls überprüft werden sollte, ebenso, wie eine Haftung involvierter Personen wie z.B. "Treuhänder" oder involvierter Banken, z.B. wegen Verstoß gegen Geldwäschevorschriften, geprüft werden sollten.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind dabei seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und unterstützen betroffene Anleger gerne.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema