MayFair International AG: BaFin-Info! Es eilt! Anwaltsinfo!

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Anleger der MayFair International AG bzw. auch Myfair International AG mit Hauptsitz in Belgien und einer Zweigstelle in der Königsallee 92a in Düsseldorf sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin aufhorchen und umgehend rechtliche Schritte prüfen lassen:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte mit Datum vom 17.06.2021 auf ihrer website www.bafin.de eine Mitteilung veröffentlicht, wonach die BaFin den hinreichend begründeten Verdacht hat, dass die MayFair International AG bzw. auch Myfair International AG in Deutschland Wertpapiere in Form von vorbörslichen Aktien der Check24 GmbH ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbieten würde. Die BaFin teilt mit, dass das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne Prospekt- sofern keine Ausnahme eingreift, die im gegenwärtigen Fall nicht vorliegt,, -einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Abs. 1 der EU-Prospektverordnung darstellen würde.

Das sind nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin schlechte Nachrichten für die Anleger, die nun durchaus befürchten müssen, ob ihr Geld ordnungsgemäß verwendet wurde und sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner unbedingt umgehend Maßnahmen zur Sicherung der Gelder prüfen lassen, z.B. auch bei Banken im In- und Ausland, ob die das Geld überwiesen werden sollte.

Fazit: Das Angebot des Anbieters MayFair International AG bzw. auch MyFair International AG ist zumindestens unseriös, da der Anbieter die Aktien ohne den erforderlichen Prospekt anbietet und diverse Angaben nicht stimmen könnten (es ist auch z.B. fraglich, ob es sich bei der angegebenen Adresse in Düsseldorf um mehr als eine Büroservice-Adresse handelte. Das bedeutet für Anleger, die bei der MayFair International AG bzw. Myfair International AG ihr Geld angelegt haben, und bereits Geld überwiesen haben, dass die konkrete Gefahr bestehen dürfte, ob die Anleger Aktien mit reellem Wert oder ihr Geld zurück erhalten.

Betroffene Anleger, die über die MayFair International AG bzw. Myfair International AG ihr Geld angelegt haben, sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend alle ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen und auch Möglichkeiten zur Sicherung der Gelder überprüfen, z.B. bei Banken, auf die die Anlegergelder überwiesen wurden, und einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragen.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind dabei seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und unterstützen betroffene Anleger gerne.



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