Medienrecht|Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft|Kanzlei Frommer Legal|Abmahnung

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I. Zu der in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnung

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt eine Abmahnung aus dem Jahr 2020 vor. In der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer (z.Zt. Frommer Legal), welche angibt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft tätig zu sein, wird dem Geschriebenen vorgeworfen ein Urheberrecht an einem Film verletzt zu haben. Daher befinden wir uns innerhalb des Medienrechts. Mit der Abmahnung wird dem Angeschriebenen vorgeworfen den Film „Hustlers“ durch ein Filesharing-Programm angeboten, übertragen und einer unbestimmbaren Anzahl Dritter zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Für dieses Handeln sei eine Erlaubnis des Urhebers notwendig. Diese habe im Fall des Angeschriebenen nicht vorgelegen, wodurch der Mandant gegen den Angeschriebenen folgende Ansprüche habe:

  • Unterlassungsanspruch gemäß § 97 Abs. 1 S. 1, 2 UrhG
  • Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG
  • Aufwendungsersatzanpruch gemäß § 97a Abs. 3 S. 1 UrhG

II. Urheberrechtlicher Schutz bei einem Film 

Damit ein Film Urheberrechtsschutz genießt muss er ein Werk im Sinne des Urheberechtsgesetzes darstellen. Bei einem Film ist dafür die Voraussetzung, dass eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt. Die Personen, die neben dem Regisseur, am Film beteiligt sind könne Miturheber des Filmwerkes werden. Vorrangig als Filmurheber ist der Hauptregisseur zu nennen. Dieser sorgt dafür, dass die an dem Film beteiligten Akteure die vorgegebenen Texte künstlerisch umsetzten und bestimmt die Abfolge der einzelnen Szenen. Als Miturheber kommt zum einen der Kameramann, der den Film durch seine Kameraführung mitgestaltet und zum anderen Szenen- und Kostümbildner in Betracht. Voraussetzung um Miturheber an einem Filmwerk zu werden, ist das die Handlungen nicht nur auf Anweisungen des Regisseurs erfolgen, sondern ein Gestaltungsspielraum besteht und eine schöpferische Leistung erbracht werden kann.

Wenn ein Werk ohne Erlaubnis des Urhebers verwertet wurde, sind möglicherweise dies Rechte des Urhebers verletzt worden. Der Empfänger einer Abmahnung soll in vielen Fällen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Schadensersatz sowie Ersatz der Aufwendungen zahlen, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Es empfiehlt sich jedoch in jedem Fall, einen auf das IT- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

III. Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie sofort die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!

Bei Erhalt einer solchen Abmahnung sollte geprüft werden, ob diese rechtmäßig ist. Als Service der AID24 Rechtsanwaltkanzlei wird Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon bei Abmahnungen angeboten, welche jedoch vom Beratungsinhalt und -umfang keine vollständige Erstberatung darstellt. Außerdem hat die AID24 Rechtsanwaltskanzlei Erfahrung mit den unterschiedlichsten Kanzleien.

  • Besonders vertiefte Kenntnisse im IT-Recht und Urheberrecht,
  • Mandanten gegen Abmahngegner seit mehr als 10 Jahren vertreten,
  • In vielen Fällen konnten wir sehr erhebliche Fehler im Abmahnschreiben finden, somit war keine Zahlung zu leisten und keine Unterlassungserklärung von unseren Mandanten abzugeben,
  • Viel Erfahrung mit Abmahnungen bei Filesharing.

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