Mehrere Schufa-Einträge der Barclays Bank erfolgreich zur Löschung gebracht

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In den vergangenen Monaten haben wir bereits mehrfach berichtet, dass immer wieder gerichtliche Entscheidungen gegen die Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch (fortan: Barclays Bank) erstritten werden konnten. Dieser Trend hat sich fortgesetzt und so gelang es den Schufa-Experten der Kanzlei AdvoAdvice wieder mehrere Negativeinträge der Barclays Bank sowohl über die gerichtliche, als auch die außergerichtliche Schiene zur Löschung zu bringen.

Hintergrund der Negativeinträge durch die Barclays Bank 

Im Grunde genommen ähneln sich die Sachverhalte der Betroffenen meistens sehr, wenn es zu einem Negativeintrag durch die Barclays Bank kommt. In den meisten Fällen waren die Betroffenen Kunden bei der Barclays Bank und verfügten daher auch über Kreditkarten mit einem Verfügungsrahmen oder einem anderweitigen Kreditrahmen. Die Betroffenen sind vertraglich verpflichtet, jeden Monat einen prozentualen Anteil (meistens 2% oder 3%) des genutzten Rahmens zurückzuführen.

Kommt es zum Ausfall mehrerer Raten, versendet die Barclays Bank zunächst eine Mahnung und Androhung der Kündigung und anschließend etwa 3 Wochen später ein Kündigungsschreiben. In diesem Kontext wird dann eben auch der für viele Betroffene überraschend frühzeitige Negativeintrag vorgenommen.

Erneut Löschungen erreicht

Viele Betroffenen bedankten sich in den letzten Wochen und Monaten dafür, das die Kanzlei AdvoAdvice bei der Entfernung der Einträge behilflich sein konnte.

Gerichtliche Entscheidungen

In aktuellen Fällen hat das Landgericht Hamburg die Barclays Bank mit Beschlüssen vom 29.11.2022, 30.11.2022 und 17.01.2023 im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, die Negativeinträge der jeweilig betroffenen Person gegenüber der Schufa Holding AG zu widerrufen. Die einstweilige Verfügung vom 30.11.2022 wurde hinsichtlich des Widerrufsanspruches sodann nochmals mit Urteil vom 13.01.2023 (330 O 392/22) bestätigt. Darin hieß es unter anderem:

Nachdem sie der Zahlungsaufforderung vom 28.09.2022 nachgekommen war, musste die Klägerin mit einer Kündigung des Vertrages am 30.11.2022 vernünftigerweise nicht rechnen.“

Bereits am 13.12.2022 stellte das LG Hamburg in einem weiteren Hauptsache-Urteil fest, dass die Barclays Bank zum Widerruf einer Meldung verpflichtet ist.

Außergerichtliche Entscheidungen

Die Kanzlei AdvoAdvice konnte innerhalb der letzten Monate jedoch nicht nur gerichtliche Erfolge verzeichnen sondern auch durch außergerichtliche Einigungen Löschungen von Negativeinträge der Barclays Bank erzielen. In diesen Fällen hatte die Barclays Bank die Löschung der Einträge beantragt, welche anschließend auch von der Schufa Holding AG durchgeführt wurden.

Einschätzung durch AdvoAdvice

Die Kanzlei AdvoAdvice hat umfassende Erfahrungen im Umgang mit Negativeinträgen der Barclays Bank. Durch diese Erfahrungen bieten wir unseren Mandanten eine optimale Betreuung und können durch das Nutzung etwaiger Schwachpunkte im System der eintragenden Stellen auch sehr häufig eine Löschung der Negativmerkmale erzielen. Dr. Rohrmoser fasste zusammen:

Obwohl die Rechtsprechung des LG Hamburg eindeutig ist, legt es die Barclays Bank nach unserer Erfahrung immer wieder auf gerichtliche Verfahren an, statt die Einträge außergerichtlich zu widerrufen oder auf eine Löschung hinzuwirken. Dies bedeutet für Betroffene, dass man entweder sehr schnell reagieren und eine einstweilige Verfügung beantragen oder den zeitlich aufwendigen Weg einer Klage gehen muss. Eine schnelle Reaktion hilft den Betroffenen daher am Ehesten.“

Wenn Sie also ebenfalls Hilfe bei Rechtsfragen rund um Negativeinträge und deren Löschung, Scoring oder Datenschutz benötigen, wenden Sie sich gerne an info@advoadvice.de oder rufen Sie uns an unter 030 921 000 40.


Foto(s): AdvoAdvice

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