Mein Chef hat die Kündigung zurück genommen, was nun?

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Wenn gegen eine Kündigung geklagt wird, lautet der Antrag:

ES WIRD FESTGESTELLT, dass die KÜNDIGUNG UNWIRKSAM  ist und das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.

Nun wissen wir aber alle, dass es Fälle gibt, bei denen die Kündigungsschutzklage nur aus einem einzigen Grund eingereicht wird, nämlich eine Abfindung zu erzielen.

Das hat sich auch bei dem einen oder anderen Arbeitgeber herumgesprochen.

So mancher Arbeitnehmer fällt aus allen Wolken, wenn im Gerichtstermin vor dem Arbeitsgericht auf einmal die Kündigung zurückgenommen wird.

Der Richter fragt dann natürlich: Ja, was wollen Sie denn dann noch? Mehr konnten Sie mit der Klage ja auch nicht erreichen! Fangen Sie wieder an und nehmen Sie die Klage zurück. (oder so ähnlich)

Und die Abfindung PUSTEKUCHEN?

Tatsächlich haben Sie hier keinen Anspruch auf eine Abfindung. Es gilt dann im Verhandlungswege, wenn man tatsächlich nicht mehr dort arbeiten möchte, auszuloten, zu welchen Konditionen der Chef bereit ist, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu lösen.

Manchmal ist das auch nur Taktik des Chefs, um den Preis zu drücken. Die Chefs sind ja oftmals auch rechtlich beraten.

Allein durch die Rücknahme der Kündigung wird das Arbeitsverhältnis aber noch nicht fortgesetzt. Sie müssen dem vielmehr zustimmen.

Es kann ausnahmsweise aber auch eine Fallkonstellation geben, wonach... Fortsetzung auf

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Rechtsanwalt Michael Borth, Erfurt

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