Meridian Interstate Europe: Vermutlich Betrug! Was können Anleger tun?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Meridian Interstate Europe SL mit Sitz in Palma de Mallorca, Spanien, bot Anlegern Anlagen in Form von Aktienanlagen und Festgeldern an.

So bot das Unternehmen auf ihrer Website www.mib-europe.com über das Telefon und in Anzeigen in Online-Magazinen unter anderem Festgeldanlagen auf verschiedene Währungen an.

In einem „Festgeldvertrag“ von MIB-Europa bot Meridian Interstate Europe den Kunden beispielsweise eine Festgeldanlage mit einer Laufzeit von 12 Monaten an bei einer Mindestanlagesumme von 10.000 €.

Die jährliche Verzinsung sollte dabei bei ca. 3 % jährlich liegen.

Es wurde von Meridian Interstate dabei auch eine „Einlagensicherungsgarantie“ abgegeben, und zwar wurde mitgeteilt, dass die bei Meridian Interstate angelegten Gelder der spanischen Einlagensicherung unterliegen würden und somit äußerst sicher angelegt sein sollten.

So weit, so gut, das Problem dabei ist, dass vermutlich nichts von den schönen Angaben stimmt, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist, denn so berichten Anleger inzwischen davon, dass ihnen die versprochenen Zinsen nicht ausbezahlt worden sein sollen.

Außerdem hatte die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin), gegenüber der Gesellschaft bereits am 23.05.209 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Einlagengeschäfts angeordnet.

Nach Meinung der BaFin wurde/wird durch Meridian Interstate S.L. ein Einlagengeschäft betrieben, wobei Meridian nach Ansicht der BaFin nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt.

Auch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte sich dem angeschlossen und mit Mitteilung vom 21.06.2019 mitgeteilt, dass die Meridian Interstate Europe SL nicht dazu berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen.

Meridian Interstate Europe arbeitet somit wohl ohne die erforderliche Erlaubnis und Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass somit vermutlich höchste Gefahr für die Anlegergelder besteht, weil auch die Angaben zur angeblichen Einlagensicherung somit nicht zutreffend sein können.

Da somit die von Meridian Interstate Europe gemachten Angaben falsch sind und vermutlich Betrug vorliegt, d. h., die Anlegergelder vermutlich gar nicht angelegt werden/wurden, sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen.

Diese reichen von einer persönlichen Haftung der Verantwortlichen gem. § 826 BGB, § 823 II KWG i. V. m. § 32 I KWG bis hin zur Frage, ob eventuell Banken, die Gelder entgegen genommen haben, haftbar gemacht werden könnten, eventuell wegen fehlerhafter Legitimitätsprüfung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema