Meridian Interstate Europe SL: BaFin ordnet Abwicklung an! Anleger sollten handeln!

  • 2 Minuten Lesezeit

Mit Bescheid vom 23.05.2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der Firma Meridian Interstate Europe SL die sofortige Einstellung und Abwicklung des grenzüberschreitenden Einlagengeschäfts angeordnet.

Die Firma Meridian Interstate Europe SL nach eigenen Angaben ein Finanzdienstleister mit Sitz in Spanien sowie offenbar einer Niederlassung in Deutschland, betreibt die Homepage www.mib-europe.com. Angeboten werden unter anderem Festgeldanlagen, die über Telefon und Anzeigen in Onlinemagazinen vertrieben werden.

Aktuell werden Gelder der Anleger eingeworben, die als Festgeld angelegt werden sollen. Die Firma Meridian Interstate Europe SL wirbt also grenzüberschreitend fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder ein. 

Diese Tätigkeit wurde mit Bescheid der BaFin vom 23.05.2019 untersagt, die sofortige Einstellung dieses grenzüberschreitendes Einlagengeschäft wurde angeordnet, die Abwicklung dieses Geschäfts wurde ebenfalls angeordnet. 

Aufgrund der Abwicklungsanordnung der BaFin ist davon auszugehen, dass die Firma Meridian Interstate Europe SL ihrem Geschäft nicht mehr nachgehen kann und darf.

Anleger, die Gelder bei der Firma Meridian Interstate Europe SL angelegt haben, sollten unverzüglich handeln und von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ihre Handlungsoptionen prüfen lassen, um das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten.

Sollte sich herausstellen, dass die Firma Meridian Interstate Europe SL unrechtmäßig dieses grenzüberschreitendes Einlagengeschäft betrieben hat, so kann dies zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen. 

Betreibt ein Unternehmen unrechtmäßig ein solches Bankgeschäft in Form eines Einlagengeschäfts, so verletzt dies das Kreditwesengesetz (KWG) als Schutzgesetz und führt damit nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG zu einem Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft und die Verantwortlichen.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung überprüfen die Fachanwälte der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte für betroffenen Anleger deren Handlungsmöglichkeiten. 

Ihr Vorteil

Wir prüfen im Rahmen dieser kostenlosen Ersteinschätzung zeitnah

  • welche (Schadensersatz-) Ansprüche bestehen
  • gegen wen diese bestehen
  • wie diese Ansprüche zeitnah durchgesetzt werden können

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen die Berufsträger der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte über die entsprechende Expertise und können Anleger wirksam bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche unterstützen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Bellmann

Beiträge zum Thema