Messerstich in den Oberschenkel – Verhalten bei einer Vorladung oder Anklage

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Als ein 24-Jähriger, seinen Arm untergehakt bei seinem 27-jährigen Lebensgefährten, in der Nacht zum Donnerstag in Neukölln unterwegs ist, werden beide plötzlich von zwei Jugendlichen angesprochen, ob sie Zigaretten hätten. Als beide ohne Reaktion weitergehen, kommt es zu dem plötzlichen Übergriff: Der 24-Jährige bekommt einen Schlag gegen den Kopf und einen Messerstich in den Oberschenkel. Beide können sich in eine nahegelegene Bar retten, in der die Gäste Polizei und Rettungswagen alarmieren. Die Täter können unerkannt fliehen.

Das Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mittels gefährlichem Werkzeug

Für den Beschuldigten beginnt das Strafverfahren meist mit der Vorladung wegen gefährlicher Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs. Der Beschuldigte kann aber auch erst mit der Zustellung der Anklageschrift von dem Strafverfahren Kenntnis erlangen.

Sollten Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten, so sollten Sie dieser nicht Folge leisten. Als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht, von dem Sie unbedingt Gebrauch machen sollten. Eine unüberlegte Aussage vor der Polizei kann Ihnen den Weg zu einem Freispruch abschneiden, sei sie auch noch so gut von Ihnen gemeint gewesen. Meistens werden Sie gar nicht merken, dass die Vernehmungsbeamten Sie Dinge fragen, zu denen Sie besser hätten schweigen sollen. Dies ist keine böse Absicht der Polizisten, sondern Teil ihres Jobs, den Sachverhalt zu ermitteln.

Die gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs

Wegen einer Körperverletzung wird bestraft, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.

Unter einer körperlichen Misshandlung versteht man jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

Dabei reicht das Spektrum derjenigen Verhaltensweisen, die eindeutig oder unter Umständen erfasst werden, sehr weit. Eindeutig als körperliche Misshandlung erfasst werden etwa die Verletzung der körperlichen Substanz durch äußere oder innere Wunden oder die Abtrennung von Körperteilen.

Die Gesundheitsschädigung hingegen ist das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand der körperlichen und seelischen Funktion nachteilig abweichenden pathologischen Zustandes. Darunter fallen beispielsweise die Herbeiführung von Erkrankungen innerer und äußerer Organe, Knochenfrakturen, Sehnenrisse, Infektionen und Hämatome.

Zur gefährlichen Körperverletzung wird die Straftat beispielsweise, wenn der Täter die Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht. Dabei bilden gefährliche Werkzeuge den Oberbegriff und Waffen eine Untergruppe. Somit ist zunächst jede Waffe auch ein gefährliches Werkzeug.

Waffen sind alle körperlichen Gegenstände, die bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung dazu geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. So ist beispielsweise die bestimmungsgemäße Verwendung von Stichwaffen, Schlagringen und -stöcken, Schusswaffen oder auch Gaspistolen dazu geeignet, einen Menschen erheblich zu verletzen. Ein Teppichmesser hingegen ist seiner Natur nach nicht dazu bestimmt, einen Menschen zu verletzen. Demnach kommt ihm nicht die Eigenschaft der Waffe zu – jedoch die des gefährlichen Werkzeugs.

Gefährliche Werkzeuge können alle beweglichen Gegenstände sein, die nach ihrer Beschaffenheit und nach der Art ihrer Benutzung bloß dazu geeignet, nicht aber zwingend bestimmt sind, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen. Demnach kann neben einem Teppichmesser beispielsweise auch ein Schraubenzieher ein gefährliches Werkzeug darstellen, wenn man ihn zum Angriff von Menschen einsetzt.

Die gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Verhalten bei Vorladung oder Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs

Sofern Sie eine Vorladung oder bereits eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs erhalten haben, sollten Sie dringend einen Strafverteidiger mit Ihrem Fall vertraut machen. Zusammen mit Ihnen kann Ihr Strafverteidiger dann auf Grundlage der Ermittlungsakten eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln.

Gerne können Sie kurzfristig einen Termin in unserer Kanzlei an einem unserer Berliner Standorte vereinbaren. Als bundesweit tätiger Anwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen gerne in allen Abschnitten des Strafverfahrens zur Seite und entwickle Ihre persönliche Verteidigungsstrategie.

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