Mietminderung wegen Hitze

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Mieter können bei einer Neubauwohnung eine Mietminderung durchsetzen, wenn sich die Wohnung im Sommer unerträglich aufheizt.

Erhitzt sich im Sommer eine Neubauwohnung trotz Maßnahmen des Mieters, wie Lüften, auf deutlich mehr als 25 Grad Celsius, kann der Mieter die Miete mindern. Ein Amtsgericht im Norden Deutschlands billigte dem Mieter eine Mietminderung in Höhe von 20 % zu, dessen Wohnung selbst bei stundenlangem Lüften während der Nacht über 25 Grad Celsius heiß war.

In extremen Fällen kann der Mieter sogar außerordentlich kündigen, wenn der Vermieter keine Abhilfe schafft.

In Berlin hatte ein Mieter seine Dachgeschosswohnung gekündigt, weil im Sommer die Hitze auf über 46 Grad Celsius angestiegen war. Neben seinem Vogel waren auch noch sämtliche Zimmerpflanzen eingegangen.

Das Landgericht Berlin hatte die Kündigung zwar als unwirksam erachtet. Es wurde jedoch von dem übergeordneten Gericht eines Besseren belehrt und muss sich nun mit der Sache nochmals befassen.

Rechtsanwalt Martin Müller


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