Minderjährig und Rechnungsschreiben oder Mahnung von Luxury Pleasure Ltd. für heisse-frauen.club erhalten?

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Die Luxury Pleasure Ltd. versendet für eine angeblich kostenpflichtige Anmeldung auf der Seite heisse-frauen.club eine Rechnung in Höhe von  246,81 Euro als Gesamtbetrag aus der festen Gebühr für die Nutzung von HeisseFrauen und den Mahngebühren i.H.v. 10,- EUR verlangt. 

Laut der Luxury Pleasure Ltd. sollen für die Nutzung auf der Seite  heisse-frauen.club 473,62 Euro (inkl. Mwst.) pro Jahr anfallen.

Zu prüfen ist dabei, welche Laufzeit der behauptete Vertrag beinhalten soll, also welche Gebühren insgesamt im Raum stehen können. Laut  Luxury Pleasure Ltd. kann ein Vertrag mit bis zu 24 Monate Laufzeit abgeschlossen werden, mithin kann ein Gesamtbetrag in Höhe von 2x 473,62 Euro = 947,24 Euro im Raum stehen.

Auf der Mahnung der Luxury Pleasure Ltd. findet sich eineinschüchternder Hinweis:

Sofern die Zahlung verweigert wird, wird mit Einschaltung von Inkassofirmen bzw. Rechtsanwälten und sowie in diesem Falle weiteren Kosten und Gebühren für die Foredrungin Höhe von bis zu 254,07 EUR sowie etwaigen Gerichtskosten von bis zu 105,00 EUR gedroht.


Besonderheiten des Einzelfalles

Bei Begutachtung der Forderung ist zunächst zu prüfen, ob der Empfänger der Rechnung sich tatsächlich auf der Seite heisse-frauen.club/ registriert hat. Ferner ist zu prüfen, ob und welchen Vertrag der Rechnungsempfänger bei einer etwaigen Anmeldung auf der Website abgeschlossen hat und ob dieser Vertrag rechtsgültig ist.

Weitere Probleme können im Einzelfall bestehen - hier ist also insgesamt eine Begutachtung des jeweils konkreten Falles dringend anzuraten, denn dies kann durchaus weitergehende Fragen aufwerfen!

Weitere Einzelheiten hierzu lesen Sie in unseren Beiträgen auf unserer Webseite www.e-commerce-kanzlei.de.

Unser ausführlicher Beitrag über das Angebot heisse-frauen.club finden Sie hier:

Abovertrag der Luxury Pleasure Ltd. – heisse-frauen.club


Falsche Angaben bei Anmeldung gemacht oder minderjährig?

Haben Sie sich tatsächlich auf der Seite angemeldet und falsche Angeben, wie ein falsches Geburtsdatum, einen Phantasienamen oder einer erfundene Adresse angeben, so sollten Sie diesen Beitrag unbedingt lesen:

Droht eine Strafbarkeit wegen Betrugs bei falschen Angaben?

Sind Sie noch minderjährig (also noch keine 18 Jahre alt), dann empfehlen wir unseren Beitrag zu Rechtsproblemen bei Anmedung trotz Minderjährigkeit:

Aboverträge mit Minderjährigen – Haften Eltern für ihre Kinder?


Unsere Einschätzung des vorliegenden Falls

Es sollte zunächst geprüft werden ob bzw. wie Sie sich angemeldet haben. Sofern Sie eine kostenpflichtige Leistung nicht beauftragt haben, emfehlen wir ebenfalls die rechtliche Prüfung des Einzelfalles. Es bestehen dann regelmäßig durchaus gute Möglichkeiten, die unberechtigte(n) Forderung(en) effizient abzuwehren.


Gerne übernehmen wir eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles.

Wenden Sie sich hierzu gerne per E-Mail an uns: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie können zum Kontakt auch gerne unser direktes Kontaktformular verwenden:


zum Kontaktformular:  https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe-abo/


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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