Mindestlohn kommt ab 01.01.2015 - außerdem Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert

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Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und im Bundesrat ist mit einer Zustimmung sicher zu rechnen. Danach ergeben sich ab 01.01.2015 unter anderem folgende Auswirkungen:

  • der Mindestlohn beträgt zunächst 8,50 EUR je Stunde – für alle Arbeitnehmer, bundesweit und in allen Branchen
  • bis 31.12.2016 sind Abweichungen aufgrund von Tarifverträgen möglich
  • ab 01.01.2018 wird jährlich eine Überprüfung und ggf. Anpassung des Mindestlohn erfolgen

Der Mindestlohn gilt nicht für

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (es sei denn, dies hätten einen Berufsabschluss)
  • Auszubildende
  • bestimmte Praktikanten (Praktika im Rahmen von Studium oder Ausbildung, zeitlich begrenzte Schnupperpraktika)
  • Ehrenamtlich Tätige
  • Langzeitarbeitslose (keine Geltung des Mindestlohns in den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung)

Von erheblicher Bedeutung ist auch, dass künftig Tarifverträge unter leichteren Voraussetzungen für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Dies wird ggf. dazu führen, dass eine größere Anzahl von Tarifverträgen allgemeinverbindlich wird und damit für alle in der Branche beschäftigten Arbeitnehmer – quasi wie ein Gesetz – gilt.

Außerdem wird der Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erweitert. Hierdurch solle es den Tarifpartnern ermöglicht werden, in weitaus mehr Branchen tarifliche Mindestlöhne (oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns) und Mindestarbeitsbedingungen zu vereinbaren.


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