Mir wurde eine Änderungskündigung vorgelegt - welche Möglichkeiten habe ich nun?

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Wird eine Kündigung ausgesprochen und damit verbunden ein neues Arbeitsverhältnis angeboten, spricht man von einer Änderungskündigung. Es soll ein neuer Arbeitsvertrag mit den neuen, meist schlechteren Bedingungen für den Arbeitnehmer begründet werden.

Nun gibt es drei Möglichkeiten, darauf zu reagieren:

Erstens, das Angebot anzunehmen und damit ein neues Arbeitsverhältnis zu begründen, dann ist die ausgesprochene Kündigung wirkungslos und es ist nichts weiter zu unternehmen, als zu den neuen Konditionen seiner Arbeit nachzugehen.

Nimmt man das Angebot nicht an, weil die neuen Konditionen nicht akzeptabel sind, entfaltet die Kündigungserklärung seine Wirkung und man muss innerhalb von drei Wochen (sog. Präklusionsfrist) mit einer Kündigungsschutzklage gegen die ausgesprochene Kündigung reagieren. Das ist zunächst dasselbe Prozedere wie das Vorgehen gegen eine normale Kündigung. Diese Dreiwochenfrist darf auf keinen Fall versäumt werden!

Die letzte Option wäre, das Angebot nur bedingt anzunehmen und sich (final) im Prozess darüber zu streiten, ob die Änderungen der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt sind. Je nach Ausgang des Prozesses wird das Arbeitsverhältnis zu den ursprünglichen oder den geänderten Bedingungen fortgesetzt.

Die richtige Entscheidung ist für den Arbeitnehmer extrem schwer zu treffen, da es kein wirkliches „richtig” oder „falsch” gibt. Mit der getroffenen Entscheidung ist eine Einbuße gewohnter Rechte leider meist unumgänglich.


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