Mobbing am Arbeitsplatz – Praxistipps für Arbeitnehmer (Teil 3: Angreifen)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Gegen Mobbing am Arbeitsplatz kann man etwas tun. In den Anfangsstadien hilft eine bestimmte Kommunikationsstrategie und das Suchen, und Finden, von Verbündeten. Das ist das Thema von Teil 1 und 2 dieser Videorechtstipp-Serie. In diesem Beitrag sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck, wie man sich gegen die ersten verbalen Mobbinghandlungen effektiv zur Wehr setzt:

Mobber suchen sich isolierte Opfer. Bietet sich eine Gelegenheit, legen sie los, um auszugrenzen und zu demütigen. Darauf reagiert man am besten, indem man: selbst angreift. 

Nehmen wir an, ein Mobbingtäter hat eine bestimmte Arbeitnehmerin als mögliches Opfer ausgewählt. An einem Morgen betritt sie das Büro in einem farbenfrohen Sommerkleid. Schon bei der Anprobe war sie sich unsicher, ob sie es im Büro tragen sollte. Entsprechend ihrer guten Laune und wegen des warmen Wetters entschied sie sich trotzdem dafür. Der Mobbingtäter spürt ihre Unsicherheit und sieht seine Chance, sie mit einer spöttisch-flapsigen Bemerkung bloßzustellen: „Na, Frau Soundso, Sie haben sich heute aber ein besonders schönes Kleid ausgesucht.“

Um einer Bloßstellung entgegenzuwirken und dem Mobbingtäter Grenzen aufzuzeigen, sollte die Arbeitnehmerin jetzt verbal „angreifen“. Dies kann geschehen, indem sie ihn zur Rede stellt und zum Nachdenken zwingt. Jedenfalls nimmt sie ihm durch eine Antwort oder eine Gegenfrage den Wind aus den Segeln und setzt ihn in unter Zugzwang. Schlagfertige Mobbingopfer irritieren Mobbingtäter zutiefst. Ziel des „Angriffs“ ist es, den Mobbingtäter verbal zu entwaffnen.

Ihre Antwort könnte beispielsweise freundlich und wie mit einem Augenzwinkern rüberkommen: „Wie meinen Sie das, Herr Soundso? Sie sehen aber auch nicht immer aus, wie aus dem Hugo Boss-Katalog.“ Oder einfach: „Herr Soundso, wie meinen Sie das?“ Sie könnte ihm aber auch komplett den Wind aus den Segeln nehmen: „Wissen Sie, Herr Soundso, ich habe heute früh auch überlegt, ob ich mir das anziehe, und ich gebe zu, das war echt die falsche Wahl. Das Kleid ist doof.“ 

Durch solche Antworten setzt man den Mobbingtäter in die für ihn unangenehme Lage, sich erklären zu müssen, vielleicht sogar vor den Kollegen, vor denen er sich aufspielen wollte. In seinem Mobbing-Flow unterbrochen, muss er plötzlich nach Antworten suchen, obwohl er gern weitergemobbt hätte. 

Angreifen kann die Arbeitnehmerin aber auch in einem persönlichen Gespräch, in dem sie ihn sachlich-freundlich und bestimmt auf seine Äußerungen anspricht und auch hier einfach fragt: „Wie haben Sie das gemeint?“ Oder: „Mir war das vorhin unangenehm. Würde dir das gefallen, wenn ich das über deine Kleidung gesagt hätte? Dadurch hebt man die Mobbinghandlung auf eine andere Ebene und zeigt, dass man so etwas nicht mit sich machen lässt.

In Teil 4 geht es um das Mobbingprotokoll – unerlässlich als Vorbereitung gerichtlicher Schritte gegen den Mobber oder den Arbeitgeber.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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