Modedroge 3-MMC: Zoll fängt Bestellung ab – Strafverfahren läuft wg beschlagnahmter Postsendung - was tun?
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3 MMC ("Cat 3" / "Meow Meow Light" / "Bubble")
Allgemeines zu 3-MMC
3-MMC, oder 3-Methylmethcathinon, gehört zur Gruppe der synthetischen Cathinone und zählt zu den sogenannten Neuen Psychoaktiven Substanzen (NPS).
Diese Substanzen wurden entwickelt, um ähnliche Wirkungen wie klassische Drogen wie Amphetamine oder MDMA (Ecstasy) hervorzurufen. Dabei wird die chemische Struktur leicht verändert, um bestehende Drogenverbote zu umgehen. 3-MMC wird üblicherweise in Form von Kristallen, Pulver oder Tabletten angeboten. Die Einnahme erfolgt häufig nasal (durch die Nase), oral (geschluckt) oder in selteneren Fällen intravenös.
Auf dem Schwarzmarkt ist die Reinheit und Qualität von 3-MMC oft unklar, was die Risiken beim Konsum erheblich erhöht. Aufgrund seiner Ähnlichkeit zu Mephedron (4-MMC), das bereits länger verboten ist (=BtM Anlage I des BtMG seit 2010) , wurde 3-MMC oft als Ersatzdroge gehandelt. Insbesondere in der Partyszene ist 3-MMC wegen seiner euphorisierenden und stimulierenden Wirkung beliebt.
Wirkung von 3-MMC
Die Wirkung von 3-MMC tritt üblicherweise innerhalb von 20 bis 40 Minuten nach der Einnahme ein und dauert in der Regel 4 bis 6 Stunden an, abhängig natürlich von der Dosierung und dem Konsumweg.
Zu den häufigsten Effekten zählen:
- Euphorie und ein gesteigertes Glücksgefühl,
- erhöhtes Energieniveau,
- eine gesteigerte Gesprächigkeit,
- und ein Gefühl der sozialen Nähe.
Diese Effekte machen 3-MMC insbesondere als Partydroge beliebt. Gleichzeitig berichten viele Konsumenten von einer intensivierten Wahrnehmung von Musik und Bewegung.
Nebenwirkungen und Risiken
Wie viele synthetische Drogen hat 3-MMC auch unangenehme und teils gefährliche Nebenwirkungen. Dazu gehören:
- Blutdruck- und Herzfrequenzanstieg,
- Schweißausbrüche und Dehydrierung,
- Schlafstörungen und Unruhe,
- sowie psychische Probleme wie Angstzustände oder Paranoia.
Bei regelmäßigem Konsum kann es zu psychischer Abhängigkeit kommen, da 3-MMC das Belohnungssystem des Gehirns beeinflusst. Darüber hinaus besteht ein erhöhtes Risiko für gefährliche Überdosierungen, da die genaue Wirkstoffmenge oft unbekannt ist.
Rechtliche Lage von 3-MMC in Deutschland
In Deutschland ist 3-MMC seit 2015 im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgeführt. Es gehört zu den Substanzen, die in Anlage I BtMG als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel gelistet sind. Das bedeutet, dass Herstellung, Erwerb, Besitz und Handel ohne spezielle Genehmigung strafbar sind.
Die gesetzliche Grundlage für die Strafbarkeit sind folgende Paragraphen des BtMG:
- § 29 BtMG: Unerlaubter Umgang mit Betäubungsmitteln (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe),
- § 29a BtMG: Schwere Fälle, z. B. bei der Abgabe an Minderjährige (Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr),
- § 30 BtMG: Gewerbsmäßiger Handel oder bandenmäßige Taten (Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren).
Nicht geringe Menge von 3-MMC:
Die sogenannte "nicht geringe Menge" von 3-MMC wird in Deutschland üblicherweise auf 25 Gramm Base oder 30 Gramm Hydrochlorid festgelegt.
Wird diese Grenze überschritten, gelten strengere Strafen, insbesondere bei Handel oder Einfuhr. Schon der Besitz kleiner Mengen ist strafbar, aber bei größeren Mengen drohen Freiheitsstrafen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Speziell in Zollstrafverfahren (=Brief / Päckchen mit 3 MMC vom Zoll an der Grenze beschlagnahmt) gilt:
Wenn das Hauptzollamt / der Zoll / die Polizei Ihnen wegen einer bei der Post / DHL abgefangenen 3 MMC Bestellung aus dem Ausland (oft: Niederlande mit der "Einflugschneise" Hauptzollamt Aachen) schreibt, gilt:
- Sie verweigern die Aussage und kommunizieren nicht (also gar nicht!) mit den Ermittlungsbehörden. Sie brauchen auch den regelmäßig beigefügten Personalbogen nicht ausfüllen.
- Sie nehmen unverzüglich Kontakt mit mir auf und ich kümmere mich um das Verfahren. Laden Sie mir das Schreiben der Ermittlungsbehörden bitte direkt mit hoch: kontakt@strafverteidiger-schueller.de.
Bei diesen Verfahren handelt es sich um Massenverfahren und sehr oft wurden keine Finanztransaktionsermittlungen (Überprüfung Ihres Bank- und Kreditkartentransaktionen durchgeführt).
Das bedeutet, dass man Ihnen in der Regel nicht nachweisen kann, dass Sie das 3 MMC auch bestellt (und bezahlt) haben.
Es besteht somit in der weit überwiegenden Anzahl der Fällen eine hohe Wahrscheinlichkeit, diese §§ 29 ff. BtMG Strafverfahren zu einer Einstellung aus Mangel an Beweisen nach § 170 Abs. II StPO ("Freispruch") kriegen zu können.
Wenn das nicht klappt, geht die Spannbreite der möglichen Rechtsfolgen von einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Geldzahlung nach § 153 a StPO über einen Strafbefehl mit X Tagessätzen (Eintragung ins Führungszeugnis ab 91 Tagessätzen) bis hin zu Freiheitsstrafen mit oder ohne Bewährung.
Bei allen anderen Verfahrensausgängen außer § 170 Abs. II StPO wird auch die Fahrerlaubnisbehörde mit einem ärztlichen Gutachten auf Sie zukommen (Konsummusteranalyse), da sie die Info über das Ermittlungsverfahren von den Ermittlungsbehörden "gesteckt" bekommt.
Durch diese Gutachten fällt aber praktisch niemand durch, den ich berate - aber man kann sich das auch schenken, wenn man das Strafverfahren nach § 170 Abs. II StPO zur Einstellung kriegt.
Wenn Sie also ein Betroffener sind, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
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