Modell 720 Bussgeld in Spanien vermeiden Auslandsvermoegen erklaeren bis zum 31.3.2022

  • 2 Minuten Lesezeit

Auslandsvermoegenssteuererklaerung 720 Bussgeld Vermeidung

Abgabefrist 31.3.2022 – Risikogruppen sind Uebersiedler (steuerliche Neuansaessige in Spanien), Home office Mitarbeiter in Spanien, Entsendete Arbeitskraefte,  Rentner mit Immobilieneigentum in Spanien etc

Es ist die Frist zu beachten, um Bussgelder zu vermeiden, Auslandsvermoegenssteuererklaerung 720 fuer Steueransaessige in Spanien, die ausserhalb Spaniens mehr als 50.000 Euro Vermoegen haben, muessen die Steuerklaerung vollstaendig und fristgereicht einreichen.

 Waren Sie im Jahre 2021 laenger als 183 Tage in Spanien ansaessig ?

Oder
 Hatten Sie die gruene Residentenkarte ?

Oder
Standen Sie in einem Beschaeftigungsverhaeltnis in Spanien ?

Sollten einer dieser drei Fragen, positiv beantwortet werden, und Sie ausserhalb Spaniens ein
a. Bankkontoinhaber oder Teilinhaber oder nur Bevollmaechtigter auf ein Bankkonto sein;
b. Erbschaftsanteile
c. Immobilieneigentum
 d. Lebensversicherungen mit Rueckkaufswert

e. Aktien, Wertpapiere

ueber 50.000 Euro besitzen, dann sollten Sie bis zum 20.3. eine Erstberatung bei uns durchfuehren und ggf bis zum 31.3.2022 die Steuererklaerung 720 durch unsere deutsch spanisches Steuerberaterteam erstellen lassen.

Akuell 2022: Auslandsvermoegen Spanien : EU Urteil zur Steuererklaerung 720

Am 27.1.2022, wurde das langerwartete Urteil von der EU gefaellt und das Gesetz welches die Steuererklaerung 720 begruendet, fuer europarechtswidrig erklaert.
Das spanische Gesetzgeber muss reagieren und das Gesetz an die Vorgaben des EU Gerichtshofes anpassen, trotzdem besteht weiterhin die aktuelle Erklaerungspflicht.
Die wesentlichen Gruende sind:

  • Der europäische Gerichtshof bestaetigt, dass der Zweck der Erlangung der Information ueber Kapitalvermoegen zwar die Steuererklaerung 720 an sich rechtfertigt, aber nicht
    a. dass nicht erklaerte Vermoegensgueter ohne jede steuerliche Verjaehrung unbegrenzt nacherklaert werden muessen und als Kapitalvermoegen mit 19-26% nachversteuert werden muessen.
    b. Bussgelder von 5000 Euro fuer eine fehlende oder fehlerhaft erklaerte Dateneinheit verhaengt werden, mit einem Mindestbussgeld von 10.000 Euro und zusaetzlich 150% Bussgeld auf den Steuernachzahlbetrag und damit der Verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz verletzt wuerde;


    Der letzte Beispielfall aus der Rechtsprechung waren die Bussgelder von 350.000 Euro fuer das nicht abgegebene Jahr 2016 und weitere 360.000 Euro fuer das Jahr 2017, fuer 35 Aktienanlagen in Belgien.
    Das Bussgeld wurde auf der Basis berechnet, dass pro Dateneinheit 10000 Euro Bussgeld verhaengt wurde.

     TIPP: Sollten Sie anhaengige Bussgeldverfahren haben, dann ist ab heute das Urteil der EU vorzutragen und die Bussgelder muessten aufgehoben werden.

Auch das Urteil vom Finanzgericht, ueber zwei nicht erklaerte Bankkonten, obgleich kein Eigentum am Bankkonto bestand, sondern nur eine Verfuegungsvollmacht, zeigt wie weitreichend die rechtliche Grundlage fuer Bussgelder durch die spanische Finanzbehoerde ist.
Selbst wenn Sie an einem Bankkonto oder einer Erbschaft nur mit 20% beteiligt sind, aber der Gesamtwert ueber 50.000 Euro liegt, sind Sie erklaerungspflichtig.

 Wir erledigen fuer Sie die Steuererklaerung 720 im gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Verfahren und verteidigen Sie gegen Bussgeldbescheide in ganz Spanien, insbesondere Mallorca, Barcelona, Madrid, Teneriffa, La Palma und Gran Canaria

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