Modulteilnahme von Hochschule nicht anerkannt – kein Bachelor – im Eilverfahren Bachelor erwirkt

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Die Mandantin hatte ihr Studium für Lehramt an Gymnasium erfolgreich zum Abschluss gebracht mit dem Bachelor. Dies wurde ihr allerdings von der Universität nicht anerkannt und ausgehändigt. Es wurde das letzte der notwendigen Module in einem geringen Punkte-Umfang als angeblich nicht ordnungsgemäß teilgenommen und abgeleistet verweigert. Da die Mandantin bereits eine vorläufige Zulassung zum notwendigen Master-Studium hatte, welches für den Erwerb der Lehrbefähigung notwendig ist, bestand allerhöchste Eile. Die vorläufige Zulassung für das folgende Master-Studium verfällt nämlich, wenn nicht bis zum Ende des ersten Semesters des vorläufigen Master-Studiums der Bachelor nachgewiesen wird. Insofern musste es erreicht werden, dass entgegen den üblichen Verfahrensdauern eine sehr schnelle, gerichtliche positive Entscheidung erwirkt wird. Dies ist nicht einfach, hat doch die Hochschule versucht, die Sache bei Gericht in die Länge zu ziehen.

So wurde schon auf den Widerspruch, der umfassend begründet worden war, nicht reagiert und dieser unbeschieden gelassen. Nach der gebotenen Zeit kann erst Klage erhoben werden. Diese würde automatisch zu spät entschieden werden.

Rechtsanwältin Schuback aus Hamburg hat sodann jedoch zügig ein Eilverfahren beim Gericht platziert und die rechtlichen Angriffe auf die verweigerte Modulanerkennung und Anerkennung des Bachelors darin umfassend vorgetragen. Es entwickelte sich ein in solchen Fällen ungewöhnlich aufwendiges und streitiges Verfahren, bei dem die Universität die Leistungen bei der seinerzeit das Modul unterrichteten Dozentin nicht – mehr – anerkennen wollte. Es sollten neue Anforderungen definiert werden durch den nachfolgenden Dozenten, der jedoch dieses Modul nicht bei der Studentin unterrichtet hatte. Aus diesem Schlagabtausch heraus untersuchte das Verwaltungsgericht die Vorgänge auf die rechtlichen zahlreichen Angriffe der Fachanwältin Schuback äußerst gründlich. In einem für Eilverfahren ungewöhnlichen gerichtlichen Verhandlungstermin wurde der Hochschule deutlich gemacht, dass die verweigerte Anerkennung erbrachter Leistungen schwierig werden kann. Für die Studentin wurde darin ein Vergleich erwirkt, mit dem ihre Leistungen anerkannt und bewertet wurden und sie rechtzeitig vor dem Semesterende bereits ihren Bachelor nun in der Hand hält. Wir freuen uns für die Mandantin, da sie nun weiter ihr Masterstudium fortsetzen kann und wünschen allen Erfolg für den Abschluss Lehramt für Gymnasien.

Hamburg, im Februar 2018 

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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in Hamburg, Iris Schuback


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