MoPeG 2024: Neue Ära für GbR durch das Gesellschaftsregister

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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am 1. Januar 2024 erlebt das Gesellschaftsrecht in Deutschland eine umfassende Reform. Besonders für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) bedeutet dies tiefgreifende Veränderungen, allen voran die Einführung eines neuen Gesellschaftsregisters. Dieser Artikel beleuchtet die Implikationen des MoPeG für GbR und die Notwendigkeit, sich frühzeitig darauf vorzubereiten.

Das Gesellschaftsregister: Transparenz und Verpflichtungen

Das Gesellschaftsregister, als Herzstück des MoPeG, wird geschaffen, um Transparenz und Rechtssicherheit im GbR-Bereich zu gewährleisten. GbR sind fortan dazu verpflichtet, sich einzutragen, wenn sie ihrerseits Geschäfte vornimmt, welche die Mitwirkung eines Registers erforderlich machen. Für Innen-GbR, welche nicht am Geschäftsverkehr teilnehmen, da sie lediglich die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander regeln, besteht keine Möglichkeit zur Eintragung im Register.


Eintragung ins Gesellschaftsregister: Ablauf und Bedeutung

Die Eintragung erfolgt über die Amtsgerichte, wobei der Sitz der GbR den Zuständigkeitsbereich bestimmt. Die Anmeldung erfordert die Unterzeichnung aller Gesellschafter in öffentlich beglaubigter Form. Wesentliche Daten wie Name, Sitz, Anschrift der GbR und Informationen zu den Gesellschaftern werden im Register erfasst.

Eintragungspflichtige Geschäfte:

GbR, die an grundbuchpflichtigen Transaktionen wie Grundstücksgeschäften oder Marken- und Patentanmeldungen beteiligt sind, müssen sich ins Gesellschaftsregister eintragen lassen. Zudem betrifft dies GbR, die Anteile an anderen registerpflichtigen Gesellschaften halten möchten.


Vorbereitung auf die Eintragung:

GbR sollten sich rechtzeitig auf die Eintragung vorbereiten, indem sie sicherstellen, dass alle Gesellschafter zustimmen und benötigte Informationen bereitstellen. Aufgrund erwarteter hoher Anmeldezahlen im Januar 2024 sollten Geschäfte in den betroffenen Bereichen vorausschauend geplant werden.

Eintragungspflichtige Geschäfte:

GbR, die an grundbuchpflichtigen Transaktionen wie Grundstücksgeschäften oder Marken- und Patentanmeldungen beteiligt sind, müssen sich ins Gesellschaftsregister eintragen lassen. Zudem betrifft dies GbR, die Anteile an anderen registerpflichtigen Gesellschaften halten möchten.


Vorbereitung auf die Eintragung:

GbR sollten sich rechtzeitig auf die Eintragung vorbereiten, indem sie sicherstellen, dass alle Gesellschafter zustimmen und benötigte Informationen bereitstellen. Aufgrund erwarteter hoher Anmeldezahlen im Januar 2024, sollten Geschäfte in den betroffenen Bereichen vorausschauend geplant werden.

Vorteile der Eintragung:

Die Eintragung bringt Transparenz und schafft Rechtssicherheit für Geschäftspartner. Die Möglichkeit der Teilnahme an grundbuchpflichtigen Geschäften wird erleichtert. Dennoch sollten GbR die aktuelle Rechtsentwicklung und Verfahrensabläufe im Blick behalten.


Flexibilität durch das Umwandlungsgesetz:

Das MoPeG macht die GbR durch Einbeziehung ins Umwandlungsgesetz flexibler, was Umwandlungsprozesse betrifft.


Fazit:

Das MoPeG führt mit dem neuen Gesellschaftsregister eine Ära der Transparenz und Veränderung für GbR ein. Die rechtzeitige Vorbereitung auf die Eintragung und eine umfassende Überprüfung von Gesellschaftsverträgen sind essentiell, um die Chancen der Reform optimal zu nutzen. Die Schaffung des Gesellschaftsregisters bietet nicht nur Transparenz, sondern auch eine modernere und flexiblere Grundlage für GbR im deutschen Rechtssystem.


Ich begleite Sie gern bei der Umsetzung der erforderlichen Schritte zum Register.

Foto(s): Ihrlich

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