Muss der Chef ein Personalgespräch ankündigen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Darf der Chef seinen Mitarbeiter nach Gutdünken zum Personalgespräch zitieren? Welche Regeln gelten hierfür? Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Zunächst: Ein Personalgespräch kann auch aus einer flüchtigen Begegnung zwischen Chef und Mitarbeiter entstehen, etwa derart: Chef: „Hallo Herr Maier, wie geht’s Ihnen heute? Herr Maier: „Gut, danke.“ Chef: „Na das sah in letzter Zeit aber anders aus. Sie waren ja häufig krankgeschrieben...“ Und schon ist man mittendrin im Personalgespräch.

Solche Gespräche zwischen Chef und Mitarbeiter sind grundsätzlich jederzeit möglich – und arbeitsrechtlich erlaubt! Denn: Der Chef hat ein Weisungsrecht seinem Mitarbeiter gegenüber, und er kann sein Weisungsrecht nur ausüben, wenn er seinen Mitarbeiter am Arbeitsplatz anspricht und mit ihm über Themen redet, die relevant für die Arbeit sind.

Etwas anderes gilt für jährliche Personalgespräche, für die es bestimmte Vorgaben gibt, wo man das vergangene Jahr Revue passieren lässt, die Leistung des Mitarbeiters bespricht und gegebenenfalls bewertet, wo man über Fortbildungswünsche spricht und Ziele für das kommende Jahr setzt. Hat diese Art von Personalgespräch nach einem vorgegebenen Plan zu laufen, der unter Umständen mit dem Betriebsrat vereinbart wurde oder einer betriebsinternen Gewohnheit folgt, muss sich der Chef an diesen Ablauf halten.

Das kann bedeuten, dass der Chef den Mitarbeiter zwei Wochen vorher über das geplante Gespräch informieren muss, oder mit ihm einen Termin aussuchen muss, der frühestens in zwei Wochen stattfinden darf. Manchmal sind dem Mitarbeiter vorher Evaluationsbögen auszuhändigen, damit die Fragen des Chefs den Mitarbeiter nicht überrumpeln.

In seltenen Fällen können Personalgespräche allerdings in Schikane ausarten. Wenn der Chef seinen Mitarbeiter Tag für Tag morgens vor Dienstbeginn zu sich zitiert und ihn dort immer wieder madig macht, dann ist das mitunter schon Bossing. Wer als Chef Bossing betreibt und sich einem Mitarbeiter gegenüber schikanös verhält, verletzt seine Fürsorgepflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Solches Verhalten ist arbeitsrechtlich untersagt.

Wer sich durch die Personalgespräche mit seinem Chef schikaniert oder gebosst fühlt, sollte sich umgehend Hilfe holen. Im Zweifel sollte man sich als erstes von einem erfahrenen Arbeitsrechtler, am besten von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, rechtlich beraten lassen.

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