Muss ich den Versicherungsbeitrag bezahlen?

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Muss ich den Versicherungsbeitrag bezahlen?

Erstprämie

Um den Versicherungsschutz sicherzustellen, ist es entscheidend, dass zumindest der erste Versicherungsbeitrag – die sogenannte Erstprämie – vom Versicherungsnehmer fristgerecht bezahlt wird. Wenn man nämlich nach Abschluss des Versicherungsvertrags die Erstprämie nicht ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt, wird die Versicherungsgesellschaft bei Eintritt eines eigentlich vom Versicherungsfall gedeckten Schadens leistungsfrei, sie muss also nicht bezahlen, und zwar nur deshalb, weil vom Versicherungsnehmer die Erstprämie nicht ordnungsgemäß bezahlt wurde. Deshalb ist es von ganz großer Bedeutung, dass die Erstprämie fristgerecht bezahlt wird.

Folgeprämie und qualifizierte Mahnung

Zwar müssen auch die Folgeprämien immer bezahlt werden, aber bei den Folgeprämien ist dies nicht so streng, denn für den Eintritt der Leistungsfreiheit durch die Versicherung muss die Versicherungsgesellschaft vorher eine sogenannte qualifizierte Mahnung an den Versicherungsnehmer geschickt und dieser sie nachweislich erhalten haben. Hierbei muss die Versicherungsgesellschaft darauf hinweisen, welcher Betrag offensteht, bis wann er vom Versicherungsnehmer bezahlt sein muss und, dass bei nicht fristgerechter Zahlung der Versicherungsschutz verloren geht. Der Versicherungsnehmer wird also insoweit noch einmal ausdrücklich gewarnt und ihm die Möglichkeit geboten, den Versicherungsschutz durch nunmehrige Zahlung der Prämie doch noch zu erhalten.

SEPA-Lastschriftverfahren

Für die fristgerechte Zahlung ist grundsätzlich die Erteilung der Erlaubnis, die Prämien im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens einzuziehen, ausreichend. Aber dies gilt nur, wenn man die richtige Bankverbindung mitgeteilt hat und das Konto entsprechend gedeckt ist.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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