Muss man während des Homeoffice immer erreichbar sein?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Nichterreichbarkeit? Darum geht es jedenfalls in einer neuen EU-Richtlinie, die allerdings noch nicht in Kraft ist. Was gilt aktuell für Arbeitnehmer? Wann muss man im Homeoffice erreichbar sein, wann Mails lesen und beantworten, wann für Gespräche da sein? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Muss der Arbeitnehmer im Homeoffice rund um die Uhr für seinen Arbeitgeber erreichbar sein? Klare Antwort: Nein! Im Homeoffice gilt grundsätzlich nichts anderes als für die Arbeit im Betrieb oder im Büro: Es gibt die im Dienstplan festgelegten Arbeitszeiten, und nur zu denen muss man im Homeoffice für den Arbeitgeber da sein.

Heißt: Wer eine Arbeitszeit von 08:30 bis 17:00 Uhr mit halbstündiger Pause von 12:00 bis 12:30 hat, muss von 08:30-12:00 und nachmittags von 12:30-17:00 Uhr erreichbar sein, mehr nicht!

Man ist arbeitsvertraglich grundsätzlich nicht verpflichtet, den Anruf des Chefs um 18:00 Uhr entgegen zu nehmen. Man muss die Mail von 17:30 Uhr grundsätzlich nicht lesen und nicht beantworten, SMS vor und nach der regulären Arbeitszeit muss man nicht zur Kenntnis nehmen.

Nur: Wer seine Arbeitszeiten so genau nimmt, macht sich nicht gerade beliebt bei Vorgesetzten und Kollegen, die ihrerseits unter Druck stehen, Dinge erledigt zu bekommen. Auf der anderen Seite riskieren Arbeitnehmer (und Chefs), die quasi rund um die Uhr mit Beruflichem zu tun haben, über kurz oder lang Krankheit oder Burnout.

Wozu kann man also raten?

Arbeitnehmertipp: Falls Sie sich im Unklaren über Ihre Arbeits- und Pausenzeiten sind, schreiben Sie Ihrem Arbeitgeber eine Mail und fragen Sie ihn nach Ihren Arbeitszeiten; fragen Sie, wann Sie für Mails, Anrufe und Textnachrichten erreichbar sein müssen und was die diesbezüglichen Wünsche Ihres Arbeitgebers sind.

Allerdings gilt in der Corona-Zeit fast mehr denn je, dass Arbeitnehmer aufpassen müssen, bei ihrer Arbeit die richtige Balance zu finden zwischen Engagement und Loyalität zum Arbeitgeber und einer Achtsamkeit für die eigenen Bedürfnisse. Manche haben dafür ein besseren Gespür, als andere; wer hier den falschen Ton anschlägt oder sich ungeschickt gibt, kann schnell im Abseits landen – und Kandidat für die nächste Kündigungswelle sein.

Wem das schwer fällt, der sollte sich im Zweifel Hilfe holen; rechtlichen Rat bekommt man am besten bei einem erfahrenen Arbeitsrechtler.

Im Fall einer Kündigung ruft man möglichst am Tag der Kündigung einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an. Für einen Aufhebungsvertrag lässt man sich am besten Bedenkzeit geben und bespricht die Vor- und Nachteile zuerst mit einem Arbeitsrechtler.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Schlägt man Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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