Musterklage gescheitert – Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes-Benz-Bank trotzdem möglich

  • 2 Minuten Lesezeit

Es war zu erwarten: Das OLG Stuttgart hat die Musterfeststellungsklage zum Widerruf von Autokreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank am 20. März 2019 abgewiesen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V., die die Klage eingereicht hatte, sei nicht klageberechtigt, so das OLG Stuttgart.

Das Instrument der Musterfeststellungsklage gibt es in Deutschland erst seit dem vergangenen November und soll Verbrauchern helfen, leichter zu ihrem Recht zu kommen. Das Musterfeststellungsverfahren gegen die Mercedes-Benz-Bank war das erste, das vor Gericht verhandelt wurde und ist gleich gescheitert. Denn die Klagebefugnis hat der Gesetzgeber bei Musterverfahren bewusst eingeschränkt. Klageberechtigt sind nur Verbände mit mindestens 350 Mitgliedern, die die Verbraucherinteressen nicht gewerbsmäßig wahrnehmen. Diese Voraussetzung sah das OLG Stuttgart bei der Schutzgemeinschaft für Bankkunden nicht erfüllt und wies die Klage als unzulässig ab. 

„Die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland ist damit schon aus rein formalen Gründen gescheitert. Das OLG hat zwar die Revision zugelassen, doch bis es zu einer Entscheidung durch den BGH oder sogar EuGH kommt, kann noch viel Zeit vergehen. Wer seinen Autokredit bei der Mercedes-Benz-Bank widerrufen möchte, sollte seine Ansprüche daher lieber individuell und nicht im Wege einer Sammelklage durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Die Entscheidung des OLG Stuttgart die Musterklage abzuweisen, bedeutet nicht, dass der Widerruf von Autokreditverträgen mit der Mercedes-Benz-Bank nicht möglich ist. „Entscheidend ist, ob der Bank Fehler in der Widerrufsbelehrung oder den Verbraucherinformationen unterlaufen sind, die zum Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags berechtigen. Dass der Mercedes-Benz-Bank derartige Fehler unterlaufen sind, zeigen u. a. Urteile der Landgerichte Stuttgart oder Berlin, die die Angaben zu den Auszahlungsbedingungen nicht für ausreichend hielten. Die Entscheidung des OLG Stuttgart bedeutet also nicht das Ende für den Widerrufsjoker bei Autokrediten.

„Der Widerrufsjoker ist und bleibt eine interessante Option. Da es sich bei Autofinanzierungen häufig um sog. verbundene Geschäfte handelt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das Fahrzeug wird dann an die Bank gegeben und der Verbraucher erhält seine geleisteten Raten zurück“, erklärt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Das macht den Widerruf besonders bei Diesel-Fahrzeugen interessant. Allerdings ist es für den Widerruf keine Voraussetzung, dass das Fahrzeug von Abgasmanipulationen betroffen ist. Voraussetzung ist vielmehr, dass die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema