MW Finance: OLG Köln bestätigt Urteile zu Schadenersatz für Anleger

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In den zahlreichen Gerichtsverfahren von Anlegern der MW Finance-Group gibt es erfreuliche Nachrichten vom Oberlandesgericht („OLG“) Köln. Das Gericht entschied in drei Urteilen vom 27. Juli 2023 zugunsten von mehreren Anlegern, die in belgische Genossenschaften namens Fincap Investment CVBA und MW Global Investments CVBA investiert hatten (Az. 24 U 180/22; 24 U 24/23; 24 U 25/23).


Vorausgegangen waren Urteile des Landgerichts Bonn, in denen die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH wie auch deren Geschäftsführer, Herr Wolfgang H. persönlich, verurteilt wurden, Anlegern Schadenersatz zu leisten. Die Anleger hatten über die zur MW Gruppe gehörende Beratungsgesellschaft Anteile an einer Fincap Investment CVBA bzw. einer MW Global Investments CVBA erworben. Dabei sollte es sich um Genossenschaften mit beschränkter Haftung nach belgischem Recht handeln.


Nach den Feststellungen des Landgerichts Bonn und des Oberlandesgerichts Köln hat es die MW Global Investments CVBA jedoch nie gegeben. Es handelte sich um eine Scheingesellschaft, die nie im belgischen Unternehmensregister eingetragen war. Hierüber hätten die MW Finanz- und Vermögensberatung GmbH und ihre Finanzberater die Anleger informieren müssen. Herr Wolfgang H. habe wahrheitswidrig vorgespiegelt, dass die MW Global Investments CVBA als Zielgesellschaft tatsächlich existiere. Er ist persönlich für die Scheingesellschaft tätig geworden, indem er etwa bis einschließlich in das Jahr 2021 Registerauszüge und von ihm verfasste und unterschriebene Geschäftsberichte auf dem Briefkopf der Gesellschaft an die Anleger versandt und den lnvestoren-Bericht über die angebliche Geschäftsführung einer niemals existenten Gesellschaft erstattet hat.


Das von Herrn Wolfgang H. maßgeblich verantwortete Geschäftsmodell war vor diesem Hintergrund von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegt, weshalb ohne weiteres ein vorsätzlicher - zumindest billigend in Kauf genommener - Sittenverstoß in der von Herrn Wolfgang H. vermittelten Anlage der streitgegenständlichen Genossenschaftsanteile anzunehmen sei.


Die Fincap Investment CVBA war zwar bis zu ihrer Liquidierung im Register eingetragen, aber sie hatte bereits für das Jahr 2012 und spätere Geschäftsjahre keine Bilanzen mehr hinterlegt. Die unterbliebene Rechnungslegung war ein aufklärungspflichtiger Umstand, auf den die zur MW Gruppe gehörende Beratungsgesellschaft und ihre Finanzberater hätten hinweisen müssen, so das OLG Köln in seinen Urteilen zum Az. 24 U 25/23 und 24 U 180/22. Auch im Hinblick auf diese Gesellschaft würden die in den Urteilen aufgeführten Gesamtumstände hinreichende Indizien dafür liefern, dass Herr Wolfgang H. schon bei der ersten Zahlung eines Klägers im Jahr 2014 die Absicht hatte, diese nicht absprachegemäß weiterzuleiten. Auch insoweit seien die Beklagten dem Vorbringen des Klägers nicht in genügender Weise entgegengetreten, so dass OLG Köln in den vorgenannten Urteilen.


Das OLG Köln sprach den Anlegern jeweils insbesondere Ansprüche in Höhe sämtlicher von ihr eingezahlter Beträge (abzüglich erhaltener „Ausschüttungen“) zzgl. Zinsen zu.


Die Urteile des OLG Köln sind noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde jedoch nicht zugelassen, so dass den Beklagten nur die Einreichung von Nichtzulassungsbeschwerden verbleibt.


Schadensersatz auch für Anleger in Stille Beteiligungen


Die Urteile des OLG Köln finden nach hiesiger Rechtsauffassung auch auf die Anleger Anwendung, welche auf Empfehlung von Anlageberatern der MW Finanz- und Vermögensberatung GmbH direkt in eine Stille Beteiligung an der MW Finance GmbH (Willich, Düsseldorf, Bonn, Wiesbaden oder Stuttgart) investiert haben oder Ihre Beteiligungen an den belgischen Genossenschaften in die Stille Beteiligung umgewandelt hatten.


Zu möglichen Rechtsansprüchen zu den Stillen Beteiligungen hatten wir bereits in diesem Beitrag vom 10.03.2023 berichtet: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/stille-beteiligungen-der-mw-finance-gmbh-moegliche-ansprueche-der-anleger-209799.html


Wir beraten


Wir stehen betroffenen Anlegern gerne mit unserer Expertise zu Verfügung. Sollten auch Sie in eine Kapitalanlage der MW Finance Group investiert haben, können Sie sich gerne bei Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und seinem Team melden. Die Kanzlei ist per Telefon unter 0211-69002-0 oder per E-Mail an info@mzs-recht.de zu erreichen.


Über die Kanzlei


mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. In den Jahren 2016 bis 2023 wurde die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt durchgehend in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.




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