Nach der Kündigung zurück ins Unternehmen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Welche Strategie wählt der Arbeitnehmer am besten, wenn er nach der Kündigung unbedingt wieder auf seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren will? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Bei einer Kündigung rate ich Arbeitnehmern immer, aus der Situation soviel wie möglich herauszuholen: alle möglichen Ansprüche durchzusetzen, für ein sehr gutes Zeugnis zu kämpfen, und immer auch ein Auge für das bestmögliche Abfindungsangebot zu haben.

Die Strategie, um das zu erreichen, ist klar: Sofort nach der Kündigung zum Anwalt, am besten zu einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht, und, bei entsprechend guten Chancen, Kündigungsschutzklage einreichen. Im Laufe des Prozesses bieten Arbeitgeber regelmäßig hohe Abfindungen an; so wird das Risiko eines Klageverlustes aus dem Weg geräumt, und der Arbeitnehmer bekommt ein Startkapital für seine neue Zukunft.

Was aber, wenn der Arbeitnehmer kein Interesse an der Abfindung hat? Was, wenn er unbedingt wieder auf seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren will? Zwar ist dieser Fall eher selten, da die meisten Arbeitnehmer nicht nein sagen, wenn der Chef eine hohe Abfindung anbietet. Aber: Manche Arbeitnehmer hatten einen guten Job bei einem soliden, namenhaften Arbeitgeber, eine Art von Job, den sie gegebenenfalls nie wieder kriegen – und den sie auf jeden Fall behalten wollen.

Wie sollte man hier vorgehen? Ganz einfach: Der Arbeitnehmer tut dasselbe, wie oben beschrieben, er geht zum Anwalt, legt rechtzeitig innerhalb der Dreiwochenfrist Kündigungsschutzklage ein, bleibt dann aber standhaft, wenn der Arbeitgeber im Laufe des Prozesses ein Abfindungsangebot nach dem anderen unterbreitet.

Die Abfindungen können in dem Fall sehr verlockend sein: Denn je länger der Kündigungsschutzprozess andauert, desto teurer wird für der Klageverlust für den Arbeitgeber.

Will der Arbeitnehmer unbedingt wieder zurück ins Unternehmen, dauern diese Klagen oft mindestens zwei Instanzen, mithin etwa 2 Jahre. Um einen Verlust nach 2-jähriger Klagedauer, mit all seinen finanziellen Konsequenzen, zu verhindern, bieten Arbeitgeber vor Ende der Berufungsinstanz regelmäßig sehr attraktive Abfindungen an. Auch die muss der Arbeitnehmer ausschlagen. Wenn er dann den Prozess mit einem stattgebenden, rechtskräftigen Urteil gewinnt, bekommt er seinen alten Arbeitsplatz zurück.

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