Nach Verkündung der Insolvenz bei der Supermarktkette Real GmbH drohen Entlassungen von Arbeitnehmern

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Aufgrund der Insolvenzanmeldung der Supermarktkette Real bangen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihren Arbeitsplatz. Die ersten Kündigungen sind schon ausgesprochen.


Was tun bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber?

Bei Kündigungen haben Arbeitnehmer u.a. das Recht, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Eine Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach dem Zugang der Kündigung erfolgen.


Was tun bei einem Aufhebungsangebot durch den Arbeitgeber?

Zu erwarten ist, dass der Supermarktbetreiber Real mit den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Aufhebungsvereinbarung zu schließen versucht. Eine Aufhebungsvereinbarung sollte vor Unterzeichnung genauestens geprüft werden. Ein Anreiz zur Annahme eines solchen Angebots ist die in Aussicht gestellte Abfindungszahlung. Hinzu kommen weitere wichtige Punkte, die in einer Vereinbarung Platz finden sollten. Dazu zählen z.B. die Freistellung, unter fortlaufender Lohnzahlung, die Regelung zum Arbeitszeugnis usw.

Auch die sozialrechtlichen Folgen, wie etwa eine drohende Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I von bis zu 12 Wochen ist ein wichtiges Thema.


Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen!

Wir beraten Sie gerne! Und wir unterstützen Sie gerne sowohl gerichtlich bei der Einreichung einer Kündigungsschutzklage sowie außergerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Interessen!

Sprechen oder schreiben Sie uns gerne jederzeit an unter: info@ltmk.de, 0221 955 88 50. Ihr Rechtsanwalt Dr. Baran Kizil, LL.M.

Foto(s): Image by Steve Buissinne from Pixabay

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