Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Nachbarschaftsstreit: Wie hoch darf die Hecke sein?

  • 3 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

Manche Nachbarn verstehen sich auf Anhieb gut, andere dagegen sind schnell sauer, wenn die Anwohner nebenan eine große Garage aufstellen, den Garten ummodeln oder einen Baum ungehindert wachsen lassen. Streit ist hier vorprogrammiert. Liegt ein Grundstück höher als das andere, können ein paar große Bäume oder Hecken auf dem niedrigeren Gelände aber doch nicht stören, oder? Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich ein interessantes Urteil gefällt.

Nachbar soll hohe Hecke stutzen

Zwei Grundstückseigentümer und direkte Nachbarn stritten um eine Thujenhecke an der Grundstücksgrenze. Die Hecke war mittlerweile zu einer beachtlichen Größe von 6 m herangewachsen, was den Eigentümer des Nachbargrundstücks störte. Er verlangte daher das regelmäßige Rückschneiden der Hecke auf 2 m.

Das Besondere an diesem Fall war jedoch, dass sein eigenes Grundstück ca. 1 m – 1,25 m höher lag als das des Thujenheckeneigentümers. Der BGH musste daher klären, ob die Hecke insgesamt nur noch zwei Meter hoch sein darf, oder ob die Zweimetergrenze erst ab dem oberen Ende der Grundstücksmauer des genervten Nachbarn gilt. Das wiederum hätte zur Folge, dass die Hecke höher als 2 m sein darf, vorliegend also ca. 3 m bis 3,25 m.

Hecke muss zweimal im Jahr gekürzt werden

Der BGH verpflichtete den Heckeneigentümer dazu, seine Thujenhecke zweimal im Jahr zurückzuschneiden – und zwar auf 2 m, gemessen ab dem oberen Rand der Grundstücksmauer. Das bedeutete im Ergebnis, dass die Hecke etwa 3 m hoch wachsen darf.

Wie hoch dürfen Pflanzen nahe der Grundstücksgrenze sein?

Grundsätzlich dürfen Grundstückseigentümer frei wählen, wo sie welche Pflanze einsetzen wollen. Dennoch sind auch hier einige Regeln zu beachten, um zu verhindern, dass die direkten Nachbarn durch die Gewächse beeinträchtigt werden. So hat jedes Bundesland eigens geregelt, wie hoch Pflanzen sein dürfen, die genau an der Grundstücksgrenze gesetzt werden sollen.

So dürfen z. B. nach Art. 47 Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BayAGBGB) bayerische Grundstückseigentümer von ihren Nachbarn unter anderem die Entfernung einer Bepflanzung verlangen. Voraussetzung ist aber insbesondere, dass deren Bäume, Sträucher oder Hecken höher als 2 m sind – und der Grenzabstand weniger als 2 m beträgt.

Problemfall Hanglage

Art. 47 BayAGBGB regelt den Fall, dass beide betroffenen Grundstücke ebenerdig sind. Hier spielt die Gesamthöhe der Gewächse eine Rolle – wie hoch sie sein dürfen, wird also ab der Stelle gemessen, ab der sie aus dem Boden treten.

Liegen die betroffenen Grundstücke dagegen an einem Hang, sieht der Fall schon etwas anders aus. Der BGH entschied hierzu, dass die zulässige Höhe der Pflanze erst ab dem Geländeniveau des Nachbargrundstücks zu messen ist. Ist das Grundstück – wie vorliegend – höher, muss der zulässigen Pflanzenhöhe von 2 m also noch der Höhenunterschied der beiden Grundstücke hinzugerechnet werden.

Der Grund ist relativ einfach: Art. 47 BayAGBGB soll verhindern, dass der Nachbar des pflanzenliebenden Grundstückseigentümers durch die Gewächse belästigt wird. Befindet sich sein eigenes Grundstück aber höher als das begrünte, wird er durch 2 m hohe Bäume oder Hecken des Nachbarn regelmäßig nicht gestört – er sieht schließlich nur den obersten Teil davon. 

Im vorliegenden Fall durfte die Hecke daher nicht nur 2 m hoch sein, sondern – zzgl. der Höhendifferenz der beiden Grundstücke von ca. 1 m – sogar 3 m. Weil die Hecke mit insgesamt 6 m Höhe damit immer noch zu hoch war, musste deren Eigentümer zur Säge greifen.

Übrigens: Art. 47 BayAGBGB regelt, dass der – durch die Pflanzen – beeinträchtigte Nachbar die Entfernung dieser Gewächse verlangen kann. Das ist aber kein Muss. Wie vorliegend geschehen, kann er auch weniger fordern, also z. B. nur das Rückschneiden der Bäume und Hecken.

(BGH, Urteil v. 02.06.2017, Az.: V ZR 230/16)

Lesen Sie mehr zum Thema „Heckenschneiden“ in unserem Rechtstipp „Hecken schneiden auch im Sommer erlaubt?“

(VOI)

Foto(s): Fotolia.com

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema