NAM Niedersächsische Algen Manufaktur: Anleger warten auf ihr Geld und sollten schnell handeln!

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Im Fall der NAM Niedersächsischen Algen Manufaktur GmbH aus Berlin hatte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mit Bescheid vom 13.01.2017 dieser aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen und umgehend rückabzuwickeln, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Außerdem hatte die BaFin der NAM, bei der sich Anleger in einem Investment in Mikroalgen beteiligen können sollten, aufgegeben, erhaltene Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg haben sich inzwischen Anleger gemeldet, die mitgeteilt haben, dass die NAM Ihnen aber bis heute, also den 10.04.2017, Ihr Geld noch nicht zurück bezahlt haben.

Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner daher umgehend reagieren, um alle ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten umgehend rechtlichen Rat einholen, um keine wertvolle Zeit mehr zu verlieren und ihr Geld umgehend zurück zu fordern, denn bei der Vollstreckung gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

Auch sollten eventuelle Ansprüche gegen die Verantwortlichen und Vermittler geprüft werden.

Ein Anlageberater/-Vermittler schuldet z. B. eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sollte die Beratung nicht anleger- und objektgerecht gewesen sein, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, so könnten vom Anleger erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler geltend gemacht werden. 

Diverse Anleger schildern, dass Ihnen die Anlage bei der NAM als sicher dargestellt wurde.

Betroffene Anleger der NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH können sich unverbindlich an Dr. Späth & Partner wenden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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