NBank fordert Empfänger zur Rückzahlung auf | Was muss ich tun?

  • 5 Minuten Lesezeit

So lässt sich eine Rückzahlungspflicht der Corona-Soforthilfe abwenden

Die Corona-Soforthilfe-Maßnahmen der Länder und des Bundes wurden im Frühjahr 2020 auf den Weg gebracht, um Unternehmen und Selbstständigen in der Pandemie bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten finanzielle Hilfe anzubieten. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommen konnte, wurde auf ein aufwendiges formelles Verfahren verzichtet und die Gelder ohne große Prüfung ausgezahlt, da das Ausmaß der wirtschaftlichen Schäden zu dem Zeitpunkt ohnehin nur geschätzt werden konnte. 

Im Nachhinein werden die Anträge nun einer Prüfung auf die Berechtigung unterzogen. Im Rahmen dieser Überprüfung sind Zuwendungsempfänger dazu verpflichtet, ihre Einnahmen und Ausgaben im Förderzeitraum anzugeben. Ergibt die Prüfung, dass tatsächlich keine finanzielle Notlage bestand, d.h. kein Liquiditätsengpass, sondern eine Überkompensation vorliegt, wird das Geld seitens der landeseigenen Förderinstitute zurückgefordert.


Verpflichtende Mitwirkung im Rahmen des Corona-Soforthilfe-Subventionsverfahrens

Mit der Beantragung der Corona-Soforthilfen haben sich die Empfänger auch verpflichtet, eine Überkompensation im Förderverfahren anzuzeigen. Die Förderinstitute haben den Leistungsempfängern bestimmte Mitteilungs- und Hinweispflichten auferlegt. Dazu gehört auch, dass über Änderungen hinsichtlich des Antrags informiert werden muss. Die mögliche Überprüfung der Angaben wurde bereits im Bewilligungsbescheid angekündigt. 

Wenn Sie ein Brief der NBank zur Rückmeldung erhalten, können Sie zu diesem zunächst Stellung nehmen und relevante Nachweise nachreichen, um Ihren Leistungsanspruch zu bestätigen und eine Rückerstattung zu vermeiden. Wenn Sie auf das entsprechende Rückmeldeschreiben nicht reagieren, gelten Sie als nicht kooperativ, was den Widerruf des Bewilligungsbescheids und die Rückforderung der gezahlten Leistungen zur Folge haben kann. Rückmeldefrist war der 17. Dezember 2021. 

Nach wie vor können Antragstellende in Niedersachsen auch nach Ablauf der Frist weiterhin über das Datenportal der NBank ihre Rückmeldung zur Überkompensation abgeben. 


Wer ist zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe verpflichtet?


Berechtigung setzt das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses voraus

Die Corona-Soforthilfe stellt grundsätzlich einen Zuschuss dar, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dies gilt jedoch nur, wenn die entsprechenden Fördervoraussetzungen auch tatsächlich erfüllt sind. Dazu muss sich der Antragsteller aufgrund der Pandemie in einer finanziellen Notlage befunden haben, die die wirtschaftliche Existenz bedroht. Maßgeblich ist ein sogenannter Liquiditätsengpass. Dieser ist gegeben, wenn die laufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten für laufende Sach- und Finanzaufwendungen (z. B. Gewerbemiete, Pacht, Leasingraten) innerhalb des Förderungszeitraums von drei Monaten zu decken. Ist also die Summe der Einnahmen geringer als die Summe der Ausgaben während des Förderzeitraums, liegt ein Liquiditätsengpass vor. Andere Ausgaben, wie Personalkosten oder eigene Lebenshaltungskosten, finden hingegen keine Berücksichtigung innerhalb der Ausgaben.

Das Vorliegen einer Überkompensation lässt die Leistungsberechtigung entfallen

Stellt sich nachträglich heraus, dass Sie nicht antragsberechtigt waren und den entsprechenden Betrag fälschlicherweise erhalten haben, müssen Sie den Betrag vollständig zurückzahlen. Ist eine Überkompensation eingetreten, ist eine teilweise oder vollständige Rückzahlung erforderlich. Eine Überkompensation tritt ein, wenn Sie im Corona-Soforthilfeverfahren mehr Geld erhalten haben, als Sie benötigten, um den Liquiditätsengpass zu überbrücken. Eine Überkompensation besteht dann, wenn die Gesamteinnahmen die Gesamtausgaben übersteigen. Auch gewährte Leistungen für sonstige Corona-Nothilfe, weitere Entschädigungen, Versicherungen und/oder andere Unterstützungsmaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen fließen in die Berechnung ein und können zu einer Überkompensation führen, die (Teil-)Rückzahlungen zur Folge haben.


Gibt es eine Frist zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe?

Eine sofortige Rückzahlung ist vielen Unternehmen angesichts der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage nicht ohne Weiteres möglich. Deshalb wurde die Frist zur Rückzahlung von der NBank bis zum 31.10.2022 verlängert worden. Eine Rückzahlung kann in vollständiger Summe oder in individuellen Raten zurückgezahlt werden.


Handlungsmöglichkeiten im Fall eines Widerrufs- und Rückforderungsbescheids

Vor Einreichen der Rückmeldung ist es empfehlenswert, die Berechnung der Einnahmen und Ausgaben von professioneller Seite überprüfen zu lassen. Ist der Liquiditätsengpass mithilfe dargelegter Nachweise begründet, kann eine Rückzahlungsforderung schon in diesem Stadium des Rückmeldeverfahrens abgewendet werden. Bei den subventionserheblichen Angaben ist besonders sorgfältig zu prüfen. Falsche Angaben im Subventionsantrag können eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs begründen und empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Ist das Förderungsinstitut trotz nachgereichter Angaben von der Unrechtmäßigkeit der Empfang der Leistung überzeugt, wird Ihnen dies im Zuge eines Widerrufs des Bewilligungsbescheides mitgeteilt und Sie zur Rückzahlung aufgefordert.

Sie haben dann die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen den Widerrufsbescheid einzulegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden. Neben einer bestimmten Form muss ein erfolgreicher Widerspruch eine Begründung enthalten. Die von dem Förderinstitut aufgeworfenen Argumente gegen eine Leistungsberechtigung müssen mit der Begründung schlüssig widerlegt werden. Es ist zu erläutern, warum Sie zum Empfang der Leistung berechtigt waren und warum die Rückzahlungsforderung unrechtmäßig ist. 

Es gibt verschiedene Gründe, die die Förderungsstelle zur Rückforderung bewegen. Diese müssen individuell auf ihre Haltbarkeit geprüft werden. Meist wird darauf abgestellt, dass ein Liquiditätsengpass nicht vorgelegen habe oder die geförderte Tätigkeit nicht im Haupterwerb ausgeübt wurde. Teils halten die Argumente einer juristischen Prüfung nicht stand. Mit dem Widerspruch lässt sich so eine aufwendige Anfechtungsklage gegen den Widerrufs- und Rückforderungsbescheid vermeiden.


Suchen Sie einen Anwalt zum Thema Corona-Soforthilfen?

Sollten Sie sich unsicher bezüglich der Rechtmäßigkeit des Widerrufs- und Rückforderungsbescheid oder Zweifel am Vorliegen einer Überkompensation haben, empfehlen wir die zeitnahe Konsultierung eines Anwalts. Unsere Kanzlei steht Ihnen bei allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Corona-Soforthilfen kompetent und persönlich zur Seite und berät Sie umfassend in Ihrem individuell gelagerten Fall. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.


Quellen

Corona-Hilfen: Land verlängert Frist für Rückzahlung | NDR.de - Nachrichten - Niedersachsen

Corona-Hilfen: NBank überprüft Rechtmäßigkeit der Zahlungen | NDR.de - Nachrichten - Niedersachsen

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) - Niedersachsen Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung vom Bund | NBank

Corona-Soforthilfen: Wichtiger Hinweis zur eventuellen Rückzahlungspflicht (Überkompensation) und Datenerhebung im Rahmen der Mitteilungsverordnung | NBank

Update: Bis zu 8.000 Soforthilfe-Empfängern drohen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen – fast 5.000 allein in NRW

Pflicht zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige - ETL Rechtsanwälte

Corona-Hilfen: Wann droht Selbstständigen eine Rückzahlung? | Streitlotse

Ich soll meine Corona-Soforthilfe zurückzahlen?! Was tun bei Rückforderung?

FAQ-zur-Überkompensation-Mitteilungsverordnung.pdf

Rückzahlung Soforthilfe

https://rechtsanwaltkaufmann.de/allgemeinrecht/zivilrecht/nbank-sbank-coronahilfe-rueckzahlung-soforthilfe-subventionen-sichern


Foto(s): Eigene Darstellung in Anlehnung an NBank


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Hermann Kaufmann

Beiträge zum Thema