Negativzinsen und Mietkaution

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Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution zu verzinsen und gewinnbringend anzulegen, so heißt es in § 551 Abs. 3 BGB . Doch die Zeiten, in denen Zinsen Gewinn brachten, sind zumindest  aktuell vorbei.

Vielmehr droht jetzt das Gegenteil-Negativzinsen. Ist nun also zu fürchten, dass die Kaution eher schrumpft statt zu wachsen?

Der Bundestag hat in einer Kurzinformation zu diesem Thema veröffentlicht, dass ein entsprechendes Procedere weder zu erwarten ist noch auch vom Vermieter geltend gemacht werden kann. Zumindest soll dies gelten, solange der Negativzins auf die für Kaution regelmäßig verwendeten Finanzprodukte wie Bankkonten oder Sparbücher nicht üblich ist und damit vom Mieter auch nicht erwartet werden kann. 
Es ist vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, die Kaution (gewinnbringend) anzulegen,  so dass Mieter die zinsbringende Anlage seiner Kaution im Streitfall auch gerichtlich durchsetzen kann, sollten die Zinsen auch noch so gering sein. Wählt der Vermieter sogar ein Finanzprodukt mit Negativzinsen, so soll er sich diesbezüglich gegenüber dem Mieter sogar schadensersatzpflichtig machen.

Der Bundestag hat in einer Kurzinformation zu diesem Thema veröffentlicht, dass ein entsprechendes Procedere weder zu erwarten ist noch auch vom Vermieter geltend gemacht werden kann. Zumindest soll dies gelten, solange der Negativzins auf die für Kaution regelmäßig verwendeten Finanzprodukte wie Bankkonten oder Sparbücher nicht üblich ist und damit vom Mieter auch nicht erwartet werden kann. Es ist vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, die Kaution (gewinnbringend) anzulegen,  so dass Mieter die zinsbringende Anlage seiner Kaution im Streitfall auch gerichtlich durchsetzen kann, sollten die Zinsen auch noch so gering sein. 

Wählt der Vermieter ein Finanzprodukt mit Negativzinsen, solange es Alternativen gibt, in denen zumindest ein geringer Gewinn durch Verzinsung erreicht werden kann, so soll sich der Vermieter diesbezüglich gegenüber dem Mieter sogar schadensersatzpflichtig machen.

Ob dies so bleibt, wird mit der weiteren Zinsentwicklung abzuwarten sein, im Zweifel ist dann aber die Kautionsbürgschaft eine sinnvolle Alternative. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Anlage in einem Kautionsfonds. Damit kann zumindest versucht werden, den Negativzinsen entgegenzusteuern und die Kaution während der Mietdauer angelegt zu wissen.

Besprechen Sie die Anlage der Kaution bei Einzug, das erspart spätere Konflikte, auch wenn diese Rund um die Kaution leider oft dennoch nicht erspart bleiben. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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