Neue Abgas-Schummeleien bei Audi: Rechte der Pkw-Käufer gegenüber Audi AG und Händler

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Was bisher bekannt ist

Am 09.11.2016 berichteten die Medien über eine Sammelklage der amerikanischen Anwaltskanzlei Hagens Berman gegen die VW-Tochter Audi, die sie im Namen von Besitzern bestimmter Benziner-Modellen mit 3,0-Liter Motoren eingereicht hat. Konkret geht es um die Modelle A6, A8, Q5 sowie möglicherweise auch Q7 und weiterer Audi-Modelle mit Automatikgetriebe. Auch die Bild am Sonntag berichtete zuvor unter Berufung auf bislang unveröffentlichte Erkenntnisse des kalifornischen Umweltamts Carb über den Einsatz einer weiteren illegalen Abgastechnik bei Audi. Bei Messwerten des Klimagases CO2 solle nicht nur bei Dieselfahrzeugen, sondern auch bei Benzinern manipuliert worden sein. Damit hat der VW-Abgasskandal bei Audi eine neue Dimension erreicht. Zuvor hat sich der Skandal auf Manipulationen im Zusammenhang mit Messwerten des Schadstoffs Stickoxid bei Dieselfahrzeugen bezogen.

Bei den betroffenen Fahrzeugmodellen mit dem Dieselmotor EA 189 der Baujahre 2009 – 2014 handelt es sich um die Modelle Audi A1 (1.6 TDI, 2.0 TDI), Audi A3 (1.6 TDI, 2.0 TDI), Audi A4 (2.0 TDI), Audi A5 (2.0 TDI), Audi A6 (2.0 TDI), Audi Q3 (2.0 TDI), Audi Q5 (2.0 TDI) und Audi TT (2.0 TDI). Von erhöhten CO2 -Werten sind bisher die Modelle A1 (1.4 TFSI) und Audi A3 (1.4 TFSI) betroffen.

Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, können Sie auf der Homepage von Audi unter Eingabe der 17-stelligen Fahrgestellnummer überprüfen: https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/serviceaktion.html

Wie sollten sich Besitzer der betroffenen Audi-Modelle verhalten?

Audi hat eine Rückrufaktion (Diesel Abgas EA189 (23Q4)) gestartet. Hinsichtlich der betroffenen Modelle 2.0 TDI (EA 189) bietet Audi eine Anpassung der Software an, die – so die offizielle Verlautbarung von Audi – mit verbesserter Motorsteuerung für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte sorgt. In Hinblick auf die betroffenen Modelle 1.6 TDI (EA 189) wird neben der Anpassung der Software ein Strömungstransformator eingesetzt. Insgesamt – so die Behauptung von Audi – wird durch diese Maßnahmen die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte gewährleistet.

Rechte der Audi-Besitzer?

Auf der oben genannten Website der Audi AG wird eingeräumt, dass „in einigen Fahrzeugen (...) eine Software hinterlegt [ist], die im Prüfstandbetrieb die Stickoxid-Werte optimiert“. Eine Täuschung bestreitet also selbst Audi nicht mehr.

Bei der rechtlichen Beurteilung ist – je nachdem, gegenüber welcher Person sie geltend gemacht werden soll – zu unterscheiden:

In aller Regel kommt der Fahrzeug-Kaufvertrag nicht mit der Audi AG selbst, sondern mit dem Händler zustande, der das Fahrzeug verkauft hat. Gegenüber den Händlern kommen zunächst Nacherfüllungsansprüche in Betracht. Schlagen diese fehl und bleibt das Fahrzeug auch danach mangelhaft, kann der Rücktritt vom Kaufvertrag oder gar die Anfechtung des Kauvertrags erklärt werden. Dies führt dazu, dass das Fahrzeug zurückgegeben werden muss, gegen Rückerstattung eines Großteils des Kaufpreises. Auch besteht die Möglichkeit, die Lieferung eines mangelfreien neuen Fahrzeugs zu verlangen.

Auch gegenüber Audi selbst (es handelt sich um eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Hauptsitz in Ingolstadt) können Ansprüche geltend gemacht werden. Mit diesen soll Audi zur Rückabwicklung des Kaufs des Fahrzeugs verpflichtet werden.

Da gesetzliche Fristen für die Geltendmachung der Ansprüche gelten, sollten Besitzer der betroffenen Fahrzeuge nicht zögern, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und den Wertverlust ihres Fahrzeugs nicht einfach hinnehmen. Wir beraten Sie gerne im Rahmen einer Erstberatung für EUR 49,90 einschließlich Mehrwertsteuer, welche der oben aufgezeigten Varianten für Sie wirtschaftlich am sinnvollsten ist.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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