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Neue Abmahnung der BVB Merchandising GmbH (Masken)

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Im Rahmen eines aktuellen Mandates vertrete ich eine Mandantin gegen eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen versendet im Auftrag der BVB Merchandising GmbH vom 16.10.2020 wegen Verstößen gegen das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht.

In der Abmahnung wird vorgeworfen, durch das Angebot/Verkauf von Masken über Internethandelsplattformen eBay Kleinanzeigen gegen marken- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu verstoßen. Ohne Zustimmung der Rechteinhaberin seien die Masken mit der Bezeichnung „Borussia Dortmund“ und dem Logo „BVB 09“ beworben worden.

Durch das Anbieten von unlizenzierten Produkte werde zudem der Ruf der BVB Merchandising GmbH ausgebeutet, § 6 II Nr. 4 UWG i. V. m. 3 I UWG.

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Auskunft
  • Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert von 50.000 €

Wie soll ich mich verhalten?

Handeln Sie keinesfalls voreilig! Lassen Sie sich nicht dazu verleiten die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Aus meiner Sicht schneiden Sie sich damit sämtliche Einwendungen ab und verschlechtern Ihre Verteidigungsposition. Die Begriffe BVB, Borussia Dortmund und das BVB 09 Vereinslogo sind beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragen. Eine gewerbliche und markenmäßige Benutzung ist nur mit Zustimmung der Rechteinhaberin zulässig.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns diese gerne zur kostenlosen Ersteinschätzung per Email an info@dregeriplegal.de übermitteln.

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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