Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.13
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Zum 01.01.13 wird die Düsseldorfer Tabelle wieder einmal geändert. Die Beträge bleiben, d. h. der Kindesunterhalt wird nicht erhöht. Was sich allerdings ändert, ist der Selbstbehalt für Erwerbstätige: Dieser erhöht sich für alle, die für Kinder unter 21 Jahren unterhaltspflichtig sind, von EUR 950,00 auf EUR 1.000,00. Für nichterwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf EUR 800,00.
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