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Neue Regeln für „Grünen Punkt“ und „Gelbe Tonne“

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Für Handel und Industrie gelten zukünftig neue Entsorgungsregeln für Verpackungen, die in privaten Haushalten anfallen. Eine entsprechende Neuregelung der Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde vom Bundestag am 21. Februar 2008 beschlossen. Die anwalt.de Redaktion schildert, warum der Gesetzgeber die Wahlmöglichkeit zwischen Dualem System und Eigenentsorgung aufgehoben hat.


Problem: Trittfahrer bei der Entsorgung

Die bisherige Verpackungsordnung hatte es Herstellern und Händlern leicht gemacht, Kosten für die Müllentsorgung ihrer Produkte zu umgehen, indem sie eigene Müllbehälter in ihren Läden aufgestellt haben. So konnten sie die Lizenzgebühren für den „Grünen Punkt" umgehen, obwohl die meisten Ihrer Kunden zuhause die Verpackung der Produkte trotzdem in der Gelben Tonne (mancherorts auch "Gelber Sack") entsorgten.


Zukünftig nur mit Lizenz

Diese Möglichkeit zur Umgehung hat der Gesetzgeber nun ausgeschlossen. Händler und Hersteller, die Produkte für private Haushalte anbieten, sind zukünftig generell zur Teilnahme am Dualen System verpflichtet und müssen die Lizenzgebühren entrichten. Keine Änderungen bringt die neue Verpackungsordnung für Verbraucher. Sie können ihren Müll wie bisher entsorgen.

(WEL)


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