Neuerer Motor EA 288 von Volkswagen ebenfalls mit unzulässiger Software?

  • 2 Minuten Lesezeit

Ist auch die neuere Motorengeneration (EA 288) von Volkswagen, mit dem zahlreiche Modelle des VW-Konzerns ausgestattet sind, mit einer unzulässigen Steuerungssoftware ausgerüstet?

Das LG Wuppertal will dies nun klären und hat am 15.03.2019 dazu einen Beweisbeschluss im Verfahren 2 O 273/18 erlassen, der hier veröffentlicht ist

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/wuppertal/lg_wuppertal/j2019/2_O_273_18_Beschluss_20190315.html 

Das Landgericht Wuppertal will klären, ob auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und ob es der Motor ab einer gewissen Drehzahl die Abgasreinigung drosselt.

Man wird damit rechnen müssen, dass Ergebnisse aus der Beweisaufnahme kaum vor Ende 2019 vorliegen dürften.

Konkreter ist die Situation beim Modell T6, bei dem ebenfalls ein Motor des Typs EA 288 verbaut wurde. Dort liegt inzwischen bereits ein amtlicher Rückruf des KBA unter der KBA Referenznummer 7710 und dem Hersteller-Code 23Z7 vor, der wegen einer Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte erfolgte.

Dabei betrifft dies die T6-Modelle, die vor dem Auslieferungsstopp Anfang 2018 ausgeliefert wurden. Bei denjenigen Modellen, die erst danach ausgeliefert wurden, hat VW bereits die Software verändert, was allerdings dazu führte, dass nun Abweichungen bei Verbrauch und CO2 Ausstoß festzustellen sind. Der ADAC hatte darüber ausführlich berichtet.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/abgas-diesel-fahrverbote/abgasskandal-rechte/auslieferungsprobleme-vw-bulli/

Das Fahrzeug musste daher auch steuerlich neu eingestuft werden. Es ist daher klar, dass das Fahrzeug einen Mangel aufweist, da es nicht dem ursprünglich bestellten entspricht. Daher sind Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer neben etwaigen deliktischen Ansprüchen gegen den Hersteller möglich.

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Sebastian Koch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



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