Neues Fernabsatzrecht ab dem 13.06.2014 (neue Widerrufsbelehrung und Informationspflichten)

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Wenn Sie Online-Händler sind, sollten Sie sich den 13.06.2014 unbedingt rot im Kalender markieren. Denn ab diesem Tag ändern sich durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie einige gravierende Punkte im Online-Handel.

Zu beachten ist, dass es keine Übergangsfrist gibt, sondern die Änderungen genau ab dem 13.06.2014 um 00:00 Uhr gelten. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Widerrufsfrist beträgt europaweit einheitlich 14 Tage,
  • Beginn der Widerrufsfrist muss differenziert betrachtet werden,
  • Muster-Widerrufsformular wird Pflicht,
  • Unbefristetes Widerrufsrecht bei fehlender oder falscher Belehrung wird abgeschafft,
  • Rückgaberecht wird abgeschafft,
  • Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden,
  • Widerruf wird auch telefonisch möglich sein,
  • Deckelung der Kosten der Zusendung der Ware (d.h. bei erfolgtem Widerruf sind vom Verkäufer nur die Standartversandkosten zu tragen. Hat der Kunde z. B. Expressversandt gewünscht, so hat der Kunde diese Zusatzkosten zu tragen),
  • Verbraucher muss die Rücksendekosten unabhängig von dem Preis der Ware tragen(keine 40 €- Klausel mehr),
  • Pflicht des Verbrauchers auch zur Rücksendung nicht-paketversandfähiger Ware,
  • Pflicht beider Vertragspartner zur Rückgewähr der Leistungen innerhalb von 14 Tagen,
  • Kein Wertersatz mehr für gezogene Nutzungen, sondern nur bei Wertverlust,
  • Es gibt neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht,
  • Teure Kundenhotlines wird es zukünftig nur noch zum Grundtarif geben.

Nun gilt es natürlich, diese Gesetzesänderungen bis zum Stichtag umzusetzen. Wer dies nicht tut, riskiert z. B. wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Mitbewerbern.

Für den juristischen Laien gestaltet sich die Umsetzung in der Praxis nicht so leicht, wie es sich der eine oder andere vielleicht vorstellt. Denn es gibt jede Menge Punkte, wie z. B. die Formulierung der richtigen Widerrufsbelehrung und der Informationspflichten, zu berücksichtigen.

Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gerne zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, Ihren Online-Shop gegen Abmahnungen zu sichern.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de


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