Neues Google Web Fonts Abmahnschreiben: RAAG Kanzlei vertritt Frau Jolanta Januszewski

  • 2 Minuten Lesezeit

Bereits in den letzten Wochen berichteten wir ausführlich über ausgesprochene Abmahnungen sowohl durch die RAAG Kanzlei als auch durch Anwalt Kilian Lenard aufgrund der angeblich widerrechtlichen Nutzung von Google Web Fonts.


Am heutigen Tage wurde uns sodann eine weitere Abmahnung der RAAG Kanzlei vorgelegt. Diesmal vertritt diese eine Frau Jolanta Januszewski. Auch diese sei, wie bereits Frau Wang Yu bzw. Herr Ismail Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz – kurz: VIVA Datenschutz. Die uns vorliegende Abmahnung ist datiert auf den 08.11.2022.


Der Vorwurf:


Wie in den vergangenen Wochen für anderer Mandanten bereits geschehen, wird auch in dieser Abmahnung dem abgemahnten Unternehmen vorgeworfen, widerrechtlich Google Web Fonts auf die Website eingebunden zu haben und daher die IP-Adresse des Besuchers ohne entsprechende Einwilligung weitergeleitet zu haben. Aufgrund dessen liege ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der vertretenen Person vor. Unterlegt wird der vorgeworfene Verstoß durch angehängte Screenshots und Protokolle.


Was wird gefordert?


Auch in diesem Schreiben werden, wie bereits in dem Schreiben von Frau Wang Yu, letztendlich wortgleich die gleichen Ansprüche geltend gemacht. So heißt es unter Abschnitt III. des Schreibens, dass die abmahnende Person einen Anspruch auf Löschung und Unterlassung, einen Auskunftsanspruch sowie einen Schadenersatzanspruch habe. Aufgrund der konkreten Formulierung in dem jeweiligen Schreiben, wonach ausgesagt wird, dass „nach aktueller Rechtslage die Unterlassung explizit zu bestätigen“ sei, nicht eindeutig hervorgeht, ob auch eine Unterlassung tatsächlich gefordert wird. In jedem Fall wird ein Schadenersatzanspruch über 140,00 € geltend gemacht. Der gesamte Geldbetrag, der von der Gegenseite gefordert wird, beträgt dabei 230,96 € und soll sich aus einer höchst juristisch bedenklichen ausgestellten Rechnung ergeben. Wie bei den anderen Abmahnungen der RAAG Kanzlei wird auch hier wieder die Rechnung nicht auf den eigenen Mandanten, sondern auf das abgemahnte Unternehmen ausgestellt.


Wie schätzen wir die weitere Abmahnung ein?


Das Schreiben der RAAG Kanzlei ist mehr oder weniger wortgleich mit den Schreiben der Kanzlei in den Fällen, wo Herr Wang Yu vertreten wurde. In diesen Fällen sind wir damals von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten alleine aufgrund der riesigen Anzahl der ausgesprochenen Abmahnung ausgegangen. Über das Ausmaß der jetzigen Angelegenheit ist derzeit noch keine seriöse Aussage zu treffen.


Unabhängig davon ist es trotz allem weiterhin fraglich, ob der geltend gemachte Anspruch der Gegenseite überhaupt besteht.


Sofern auch Sie eine Abmahnung der RAAG Kanzlei, sowohl für Frau Wang Yu aber auch für Frau Jolanta Januszewski erhalten haben, sollten Sie sich in jedem Fall um anwaltlichen Rat bemühen. In keinem Fall sollten voreilig etwaige Ansprüche erfüllt werden oder gar eine Zahlung geleistet werden. Gerade unsere Kanzlei ist in den letzten Monaten häufig mit der Google Web Fonts Problematik konfrontiert worden. So haben wir in den letzten Monaten mehrere hundert Mandanten beraten und sodann in der Folge auch in der Regel vertreten. Wir bitten Ihnen in jedem Fall eine kostenlose Ersteinschätzung an. Gerne können Sie uns das erhaltene Abmahnschreiben per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen und uns in der Folge eine Telefonnummer hinterlassen, unter welcher wir Sie zurückrufen können. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema