Neues tschechisches Gesetz zum Schutz von Whistleblowern

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Das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern ist in Tschechien am 1. August 2023 in Kraft getreten. Es wurde in der Gesetzsammlung unter der Nr. 171/2023 Slg. veröffentlicht.


Dieses Gesetz, das das Whistleblowing im tschechischen Rechtssystem verankert, regelt im Detail das Einreichungs – und Bewertungsverfahren für Meldungen über mögliche rechtswidrige Handlungen, die Bedingungen für den Schutz der natürlichen Person, die die Meldung gemacht hat, und die Zuständigkeit des Justizministeriums im Bereich des Schutzes solcher Hinweisgeber. Es handelt sich um eine Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. 

Das Gesetz wurde als Reaktion auf internationale Verpflichtungen und Empfehlungen und insbesondere im Hinblick auf die oben genannte Richtlinie verabschiedet, um dem tschechischen Rechtssystem die Elemente des Schutzes von Hinweisgebern hinzuzufügen, die bisher fehlten. Dieser Schutz soll dem Whistleblower die Garantie geben, dass er nicht sanktioniert wird, wenn er in der vorgeschriebenen Weise Fakten meldet, die darauf hinweisen, dass jemand einen Verstoß begangen hat. 

Erklärtes Ziel dieser Gesetzgebung ist es, Arbeitnehmern im privaten und öffentlichen Sektor die Möglichkeit zu geben, über obligatorisch eingerichtete interne oder externe Mechanismen sicher Meldung zu erstatten und sie anschließend vor möglichen Repressalien durch Arbeitgeber und andere Stellen zu schützen. Die mit dem Gesetz eingeführten Maßnahmen zielen nicht nur auf den Schutz potenzieller Hinweisgeber (Whistelblowern) ab, sondern auch auf die Verhinderung von Verstößen im Allgemeinen. 

Durch die Einführung des Whistleblower-Schutzes in das tschechische Rechtssystem sollen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis oder einem ähnlichen Verhältnis stehen, eine bessere Möglichkeit erhalten, ihre Rechte geltend zu machen, wenn sie im Zusammenhang mit der Meldung eines Verstoßes, sei es durch ihren Arbeitgeber oder durch eine andere Person, belästigt werden.

-PB-



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