Neues zum Skandal um Fiat Chrysler Automobiles FCA Stellantis

  • 1 Minuten Lesezeit

Sehr verehrte Ratsuchende,

wie Sie bereits in unserem anderen Rechtstipp nachlesen können, gibt es erhebliche Anzeichen dafür, dass ein weiterer Hersteller in einen Abgasskandal verstrickt ist:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wieder-ein-dieselskandal_184220.html

Es ergingen nun erste Gerichtsurteile gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) sowie die Stellantis N.V., eine Automobilholding, die aus der Fusion von FCA und der Groupe PSA aus Frankreich hervorging.

Das Landgericht Koblenz verurteilte die FCA Italia S.P.A. mit Urteil vom 01.03.2021 (Aktenzeichen 12 O 360/20) zum Rücktritt. Der Verbraucher erhielt den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Wohnmobils zurück. Aber, lassen Sie sich nicht täuschen: FCA hatte sich gegen die Klage nicht verteidigt, weshalb ein sog. Versäumnisurteil erging gegen das Einspruch eingelegt wurde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Auch das Landgericht Stade entschied mit Urteil vom 15.04.2021 (Aktenzeichen 2 O 33/21), dass die Stellantis N.V. zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Die vorgenannten Gerichte stellten fest, dass den Verbrauchern gegen FCA bzw. die Holding ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 826 BGB zusteht. Die Verjährung beläuft sich damit auf drei Jahre ab Kenntnis. Kenntnis kann seit Januar 2021 unterstellt werden, als die ersten ausführlicheren Berichte veröffentlicht worden sind.  Zum Beispiel hat das ARD-Magazin „PlusMinus“ am 21. April 2021 über Wohnmobile, die mit Dieselmotoren von FIAT (bzw. FIAT-Chrysler-Automobiles, kurz FCA, heute Stellantis) ausgestattet sind, berichtet.

Die deliktischen Ansprüche dürften erst zum 31.12.2023 verjähren, da viele die Kenntnis von dem möglichen Skandal erst 2021 erlangt haben.

Zögern Sie also nicht und lassen Sie sich seriös beraten.

0221 252123

michelske@michelske.de

Ihr

Marc Michelske

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

ADAC Vertragsanwalt



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