Nicht ohne meine Abfindung

  • 1 Minuten Lesezeit

Deutsche Arbeitnehmer sind oftmals zu gutmütig. Sie akzeptieren oftmals den Verlust des Arbeitsplatzes nach dem Motto: Da kann man sowieso nichts machen.

Der Ehemann rät davon ab, sich mit dem Arbeitgeber herum zu streiten. Dabei hat der Ehemann wenig Kenntnis von den Urteilen der Arbeitsgerichte. Oder man traut sich selbst nicht, den Mund einmal aufzumachen.

Folge: Sie verschenken bares Geld.

Nur wenn Sie eine Kündigungsschutzklage erheben, haben Sie im Zweifel eine Chance auf Zahlung einer Abfindung.

Und Sie wissen doch: Der Chef ist auf jeden Fall anwaltlich beraten.

Im Rahmen der Waffengleichheit sollten Sie ebenfalls Anwaltsrat einholen.

Ein versierter Anwalt weiß, wie er für Sie verhandelt. Er kennt die Schachzüge, welche beim Gerichtsverfahren zu machen sind. Er weiß, wo er ansetzen muss, um mehr für Sie heraus zu holen.

Aber die Kosten, sagen dann viele:

Schwierig, wenn Sie keine vernünftige Rechtsschutzversicherung haben. Neulich war jemand da, der eine Rechtsschutzversicherung hatte, welche nur Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Altersvorsorge abdeckt. Na, toll. Das eigentliche Problem, der Arbeitsgerichtsprozess ist nicht abgedeckt.

Aber es gibt heute auch andere Möglichkeiten. Wussten Sie, dass der Anwalt im Einzelfall mit Ihnen eine Honorarvereinbarung auf Erfolgsbasis treffen kann? 

Schließlich geht es um Ihr Geld. Lassen Sie die anderen ihr Geld verschenken und gehören Sie nicht dazu. Die Abfindung soll übrigens den Verlust des Arbeitsplatzes kompensieren. Schlimm genug, dass es keine STEUER-Freibeträge mehr gibt. Dann sollten Sie sich jedenfalls das holen, was Ihnen zusteht.

Rechtsanwalt Borth

www.DieOnlineKanzlei.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Borth

Beiträge zum Thema