northern-investment.de: Betrugsverdacht!Es eilt! Anwaltinfo

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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen Northern investment (ww.northern-investment.de), angeblich ansässig in Frankfurt am Main, besteht inzwischen der konkrete Verdacht, dass Anleger hier einem unseriösen oder gar betrügerischen Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind. 

Absolute Eile ist daher für Anleger geboten, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Zwar bietet Northern investment Anlegern diverse Kapitalanlagen an wie z.B. Anlagen in "Festgeldanlagen",und stellt sich als seriöser "Spezialist für sichere Geldanlagen" dar, allerdings, ohne im Besitz der erforderlichen BaFin-Erlaubnis zu sein.

Denn mit Warnhinweis vom 18.12.2023 teilt die Aufsichtsbehörde BaFin mit, das sie vor dem Anbieter warnen würde, weil er ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten würde.  

Die website www.northern-investment.de ist zwar noch  aktiv und sieht gut aus, die dortigen Angaben wie "62 + Banken" "26 Länder" oder anderes sind aber offensichtlich frei erfunden.

Ob somit die überwiesenen Gelder der Anleger wirklich wie versprochen angelegt wurden,, ist sehr fraglich, den Beteuerungen der oftmals geschulten Callcenter-Mitarbeiter ist oftmals nicht zu glauben.

Das können Anleger, die bereits Gelder überwiesen haben, gerne überprüfen, indem sie bei den genannten Empfängerbanken nachfragen, ob das Geld wirklich dort zum Beispiel als "Festgeld", wie versprochen, liegt.

Anleger von Northern Investment, northern-investment.de, sollten  daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird!

Anleger sollten nicht in "die Falle tappen" und sich in trügerischer Sicherheit wiegen, denn die Täter nutzen hier oftmals den IBAN-Trick, was bedeutet, dass Empfängerbanken nicht mehr den Kontoinhaber des Empfängerkontos mit der IBAN abgleichen. Sprich: "Das Geld ist nicht weg, es hat jetzt nur ein anderer (Kontoinhaber)".

Außerdem sollten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die bei Northern Investment, www.northern-investment.de, ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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