November 2019: Abmahnung der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG durch MBBS Rechtsanwälte erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Haben Sie eine Abmahnung von der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG erhalten?

Es liegt mir eine Abmahnung der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG durch die Kanzlei MBBS Rechtsanwälte aus Hamburg, dort Rechtsanwalt Alexander Südbrock, vor. Beanstandet wird, dass der Abgemahnte für sein Internet-Angebot Kartenmaterial aus den kartografischen Werken (Stadtplänen und Landkarten) der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG ohne vertragliche Berechtigung verwendet habe. In der Abmahnung enthalten ist eine fristgebundene Berechtigungsanfrage, für den Fall, dass der Abgemahnte entgegen der Annahme der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG über einen Lizenzvertrag verfügen sollte.

2. Was fordern MBBS Rechtsanwälte für die MAIRDUMONT GmbH & Co. KG ?

Rechtsanwalt Südbrock verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer nach Neuem Hamburger Brauch formulierten Vertragsstrafenverpflichtung. Die spätere Höhe einer etwaigen späteren Vertragsstrafe ist somit für den Abgemahnten nicht ersichtlich. Ein Muster liegt der Abmahnung bei.

Daneben wird Schadensersatz für die unlizenzierte Verwendung der Luftbildaufnahmen geltend gemacht. Die Höhe hängt immer von der Anzahl der Bilder, der Nutzungsdauer und der Verbreitung ab. Vorliegend wird beispielsweise für die Verwendung von 5 Bildern auf mehr als 10 Webseiten ein Betrag von knapp 12.000 Euro gefordert.

Weiterhin sollen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,03 EUR (brutto) bei einem Streitwert von 9.300 EUR erstattet werden. 

Im Übrigen soll sich der Abgemahnte kostenpflichtig zur nachträglichen Lizensierung verpflichten (3.300,00 EUR).

Abschließend soll der Abgemahnte Auskunft erteilen, u. a. über den Umfang und die Dauer der Verwendung des Kartenmaterials.

3. Was sollen Sie tun?

Wenn Sie diesen Rechtstipp lesen, haben Sie höchstwahrscheinlich ebenfalls eine Abmahnung der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG erhalten. In diesem Fall sollten Sie äußerste Vorsicht walten lassen und die Abmahnung nicht ignorieren. Sie können z. B. auf einer Internethandelsplattform wie Amazon oder eBay unter bestimmten Voraussetzungen für ein Verhalten des Plattformbetreibers auf Zahlung einer Vertragsstrafe haften, selbst wenn Sie dieses Verhalten vorher nicht veranlasst haben! Rufen Sie mich an, bevor Ihre Situation sich verschlechtert und Sie eine für Sie ungünstige, über 30 Jahre unkündbare Unterlassungserklärung abgeben.

Sie können mich anrufen oder Ihre Unterlagen gerne bequem per E-Mail, Fax oder Post (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite) zusenden. Ich bin bundesweit und sogar international für Sie tätig. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie natürlich kostenlos. 

4. Ich empfehlen Ihnen

Um Ihnen bestmöglich helfen können, sollten Sie einige Verhaltensregeln beachten:

  • Geben Sie unter keinen Umständen mündliche oder schriftliche Erklärungen an die Gegenseite ab.
  • Rufen Sie auch nicht die Gegenseite oder deren Anwalt an. Dies kann bereits Anwaltskosten auslösen!
  • Erteilen Sie zunächst keine Auskünfte und leisten Sie keine Zahlungen.
  • Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen unserer Fachanwälte beraten.

5. Warum die Kanzlei DAMM LEGAL?

Ein Fachanwalt ist nicht teurer als ein Allgemeinanwalt.

Ich habe auf Grund meiner Spezialisierung jedoch eine wesentlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus diesem Rechtsgebiet. In meiner Kanzlei werden nahezu ausschließlich Fälle zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz / IT-Recht bearbeitet. Ich konzentriere mich für Sie auf einen ganz speziellen Rechtsbereich und bilden mich und andere in diesem jedes Jahr fort. Zudem habe ich zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert.

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Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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