OASIS-Spielersperre - unerlaubtes Glücksspiel - Anwalt hilft!

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Die OASIS-Spielersperre wurde im Zuge des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) eingeführt. Sie dient dazu, problematisches Glücksspielverhalten zu unterbinden, indem der Zugang zu Glücksspielangeboten für gesperrte Spieler gesperrt wird - online wie auch offline.

Doch häufig wird sich nicht daran gehalten und die erforderlichen Kontrollen nicht durchgeführt, insbesondere in Spielotheken und Spielhallen. Doch auch im Online-Glücksspiel gibt es immer wieder Anbieter, bei denen ohne diesbezügliche Identitätskontrolle gespielt werden kann.

Dieser Artikel beleuchtet nicht nur die gesetzlichen Hintergründe und die Funktionsweise der OASIS-Sperre, sondern wirft auch einen Blick auf die Frage, ob Betroffene, die trotz der Sperre spielen konnten, möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

1. Die OASIS-Spielersperre:

Die OASIS-Spielersperre dient wie oben angedeutet dazu, Spieler vor problematischem Glücksspielverhalten zu schützen und Folgen von Spielsucht zu reduzieren. Dies kann aufgrund einer Selbstsperre, aber auch infolge von Fremdmeldungen von Angehörigen etc. über problematisches Spielverhalten geschehen. Es gibt befristete und unbefristete Sperren.

2. Wie funktioniert die OASIS-Spielersperre:

Diese Sperren werden dann in das zentrale OASIS-System übertragen, das von den Glücksspielanbietern spielformübergreifend genutzt wird, um den Zugang für gesperrte Spieler zu verhindern. Glücksspielanbieter sind grundsätzlich gemäß § 8 Abs. 3 GlüStV 2021 verpflichtet, bei spielwilligen Personen mittels Identitätskontrolle einen Abgleich mit der Sperrdatei vorzunehmen.

3. Umgehung der OASIS-Sperre und mögliche Folgen:

Trotz der Wirksamkeit des Systems gibt es Fälle, in denen Spieler die OASIS-Sperre umgehen und weiterhin spielen können. Auf der anderen Seite gibt es auch schwarze Schafe unter den Anbietern, die aus Gewinnstreben die erforderlichen Kontrollen nicht durchführen. In solchen Fällen stellt sich die Frage nach möglichen rechtlichen Konsequenzen und einem Anspruch auf Schadensersatz.

4. Anspruch auf Unterlassung

Betroffene, die trotz Sperre ohne Durchführung der entsprechenden Kontrollen spielen können, haben einen Unterlassungsanspruch darauf gerichtet, dass der Glücksspielanbieter seinen Pflichten nachkommt und gesperrte Spieler nicht mehr spielen lässt.

5. Anspruch auf Schadensersatz bei Umgehung:

Betroffene, die nachweislich trotz aktiver OASIS-Sperre spielen konnten, könnten zudem einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dieser Anspruch könnte darauf beruhen, dass der Glücksspielanbieter seine Pflicht zur Umsetzung der Sperre verletzt hat. 

5. Beweis des Schadens als Hürde:

Allerdings stellt der Beweis der Pflichtverletzung und des Schadens in solchen Fällen eine Herausforderung dar. Insbesondere bei Spielotheken oder Spielhallen ist es oft schwierig, einen konkreten finanziellen Schaden nachzuweisen. Gegebenenfalls kann dies allerdings mittels detaillierten Aufzeichnungen und weiteren Beweismitteln gelingen. Beim Online-Glücksspiel sieht die Sache aufgrund der Transaktionshistorie wieder anders aus.

6. Rechtliche Beratung und Unterstützung:

Betroffene, die glauben, einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben, sollten rechtlichen Rat einholen. Ein erfahrener Anwalt im Glücksspielrecht kann die individuelle Situation analysieren, mögliche Ansprüche prüfen und rechtliche Schritte empfehlen.

Fazit:

Die OASIS-Spielersperre ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen problematisches Glücksspielverhalten. Trotz ihrer Effektivität gibt es Fälle der Umgehung, bei denen die Frage nach Schadensersatz aufkommt, da die erforderlichen Kontrollen nicht durchgeführt werden. Betroffene sollten sich rechtzeitig rechtlichen Rat von einem versierten Anwalt holen, um ihre individuellen Möglichkeiten und potenzielle Ansprüche prüfen zu lassen.

Außerdem erreichen die KANZLEI 441 in Nürnberg derzeit vermehrt Anfragen bezüglich Fällen, in denen die Betroffenen zu Beschuldigtenvernehmungen wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB - i.d.R. wegen Online-Glücksspiel in Online-Casinos - geladen werden. Auch in diesen Fällen erhalten Sie kompetente Unterstützung!


Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!


KANZLEI 441

Rechtsanwalt Christian Radermacher

Nimrodstr. 10

90441 Nürnberg

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Foto(s): RA Radermacher, KANZLEI 441, Nürnberg, Deutschland


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