Vorladung illegales Glücksspiel wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB? Anwalt hilft!

  • 4 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Vorladung wegen des Verdachts der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB erhalten? Dies kann eine beunruhigende Angelegenheit darstellen, in der kompetente rechtliche Unterstützung hilfreich sein kann. In diesem Blogbeitrag wird Ihnen erklärt, wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten sollten und wie Ihnen die KANZLEI 441 konkret helfen kann.

Was bedeutet § 285 StGB?

Der § 285 StGB stellt die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel unter Strafe. Glücksspiel ist insbesondere dann unerlaubt, wenn es ohne behördliche Genehmigung betrieben wird. Hier ist insbesondere verbotenes Online-Glücksspiel bei Online-Casinos außerhalb der sogenannten "whitelist" relevant.  Die Teilnahme an solchen Spielen, sei es als Veranstalter, Betreiber oder Teilnehmer, kann zu empfindlichen Strafen führen. Aktuell geht es in diesem Deliktsbereich meist um die Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel über Online-Casinos auf Malta, Zypern etc. Auch im Jahr 2024 werden nach wie vor zahlreiche Vorladungen bzw. Fragebogen wegen Verdachts des illegalen Glücksspiels in Online-Casinos versendet.

Vorsatz bei § 285 StGB

Ein zentrales Element des § 285 StGB ist der Vorsatz. Das bedeutet, dass der Teilnehmer bewusst und willentlich am unerlaubten Glücksspiel teilnimmt. Unwissenheit kann unter Umständen eine Rolle spielen, jedoch wird von den Strafverfolgungsbehörden anhand von AGBs etc. häufig davon ausgegangen, dass den Teilnehmern die Illegalität bewusst ist bzw. sein musste. Hier kann die richtige Verteidigung und Argumentation eine wichtige Rolle spielen!

Was tun bei einer Vorladung?

Wenn Sie eine Vorladung wegen des Verdachts der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel wegen illegalem Online-Glücksspiel auf Online-Casinos etc. erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

1. Ruhe bewahren und keine Aussagen machen

Zunächst ist es wichtig, ruhig zu bleiben und keine vorschnellen Aussagen zu machen. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten und sollten daher von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

2. Anwalt für illegales Glücksspiel kontaktieren

Suchen Sie sofort rechtlichen Beistand. Ein spezialisierter Anwalt für illegales Glücksspiel kann die Vorwürfe prüfen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln. Die KANZLEI 441 verteidigt bundesweit Betroffene in derartigen Verfahren und verfügt daher über umfangreiche Erfahrung in solchen Fällen und kann Ihnen kompetent zur Seite stehen. 

3. Einsicht in die Ermittlungsakte

Ihr Anwalt wird Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, um den genauen Vorwurf und die Beweislage zu prüfen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um eine fundierte Verteidigung vorzubereiten.

4. Verteidigungsstrategie entwickeln

Auf Basis der Akteneinsicht und einer gründlichen Analyse wird Ihr Anwalt eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln. Ziel ist es, die Vorwürfe zu entkräften und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Mögliche Strafen bei Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Die Strafen für die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel können erheblich sein, auch wenn der § 285 StGB aufgrund seiner Mindeststrafe nicht zu den Verbrechen gemäß § 12 Abs. 1 StGB zählt. Die Bandbreite möglicher Strafen reicht hier von Geldstrafen bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bis hin zu Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten. Der genaue Strafrahmen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Intensität der Beteiligung und eventuellen Vorstrafen. In einem aktuellen Fall, in welchem die KANZLEI 441 leider erst nach Strafbefehlserlass beauftragt wurde, hat das AG Schweinfurt eine unglaubliche Gesamtgeldstrafe in Höhe von 330 Tagessätzen verhängt sowie gemäß § 73, 73c StGB die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 66.000 EUR angeordnet! 

Die Expertise der KANZLEI 441 im Deliktsbereich des illegalen Glücksspiel

Die KANZLEI 441 und Ihr Rechtsanwalt Radermacher aus Nürnberg haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich in Fällen des Vorwurfes der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel verteidigt, sodass es gar nicht erst so weit wie in dem Fall vor dem AG Schweinfurt gekommen ist. Insoweit wird Ihnen hier Folgendes geboten:

  • Erfahrung und Fachwissen: Umfassende Erfahrung im Bereich des Glücksspielrechts.
  • Individuelle Beratung: Persönliche und individuelle Beratung, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist.
  • Effektive Verteidigung: Eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die Ihre Interessen bestmöglich schützt.

Fazit

Wenn Sie eine Vorladung wegen des Verdachts der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB erhalten haben, kann schnelles Handeln gefragt sein. Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keine vorschnellen Aussagen und kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite und kämpft für Ihre Rechte.

Weitere Informationen sowie ein Kontaktformular, über das Sie Ihr erhaltenes Schreiben direkt zur Prüfung hochladen können, finden Sie zudem hier!

Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!


KANZLEI 441

Rechtsanwalt Christian Radermacher

Nimrodstr. 10

90441 Nürnberg

www.kanzlei441.de

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Foto(s): Rechtsanwalt Radermacher, KANZLEI 441, Nürnberg, Deutschland


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