OLG Bamberg verurteilt Audi im Abgasskandal – Schadenersatz für Audi SQ5

  • 2 Minuten Lesezeit

Schwering Rechtsanwälte hat am Oberlandesgericht Bamberg Schadenersatz im Audi-Abgasskandal durchgesetzt. Das OLG Bamberg hat mit Urteil vom 12. Januar 2022 entschieden, dass die Audi AG Schadenersatz bei einem Audi SQ5 mit 3-Liter-V6-Dieselmotor leisten muss (Az.: 3 U 334/20).

Die größeren Dieselmotoren mit 3 Liter Hubraum und mehr werden im VW-Konzern von der Audi AG entwickelt und hergestellt. Sie kommen in zahlreichen Audi-Modellen aber auch in den Porsche-SUVs Cayenne und Macan oder im VW Touareg zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für zahlreiche Modelle mit diesem Motor einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Grund für den Rückruf ist, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden muss.

Auch der Mandant von Schwering Rechtsanwälte erhielt einen solchen Rückruf für seinen Audi SQ5 mit 3,0 TDI mit V6-Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6, den er direkt von der Audi AG gekauft hatte. Er machte wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. schnellen Aufheizstrategie Schadenersatzansprüche geltend. Durch die Aufheizstrategie werde der Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand reduziert. Im realen Straßenbetrieb sei die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass die Stickoxid-Emissionen wieder ansteigen.

In erster Instanz folgte das Landgericht Würzburg den Ausführungen und sprach dem Kläger mit Urteil vom 29.10.2020 Schadenersatz zu (Az.: 14 O 653/20). „Das OLG Bamberg hat die erstinstanzliche Entscheidung im Berufungsverfahren erwartungsgemäß weitgehend bestätigt. Audi muss unserem Mandanten Schadenersatz zahlen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Der Kläger hat nun Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Nach Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen knapp 76.000 Kilometer mit dem Audi SQ5 hat er Anspruch auf Zahlung von knapp 37.100 Euro plus Zinsen.

So wie das OLG Bamberg hat eine Reihe von Oberlandesgerichten Audi zu Schadenersatz verurteilt. „Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatz gegen die Audi AG durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/audi-abgasskandal



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Schwering

Beiträge zum Thema