OLG Dresden: Hilfe bei gescheiterten Goldanlagen

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Das Oberlandesgericht Dresden (Aktenzeichen: 8 U 2187/20) verurteilte eine Anlagevermittlerin von PIM Gold zur Zahlung von fast 10.000,00 Euro und bestätigte damit  die positive Entscheidung des Landgerichts Leipzig aus Oktober 2020 (Jackwerth Rechtsanwälte berichteten: https://www.ra-jackwerth.de/lg-leipzig-weiteres-positives-urteil-im-pim-gold-skandal/). Da neben der Anlage in PIM Gold aktuell auch weitere Goldanlagen wie etwa Anlagen bei Bonus.Gold in Gefahr sind, ist auch wegen laufender Verjährungsfristen schnelles Handeln geboten. 

Schlechte Nachrichten auch bei Bonus.Gold 

Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln wurde am 22. September 2021 das Insolvenzeröffnungsverfahren bei Bonus.Gold GmbH eingeleitet (Aktenzeichen: 70a IN 228/21). Anleger von Goldinvestitionen mit einer Gesamtsumme von ca. 45 Millionen Euro bangen jetzt um ihr Vermögen. (Jackwerth Rechtsanwälte berichteten: https://www.ra-jackwerth.de/bonus-gold-gmbh-ist-das-anlegergeld-verloren/

Sachverständigengutachten soll bei Bonus.Gold Klarheit bringen 

Der Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker wurde inzwischen vom Insolvenzgericht in Köln mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragt. Er soll feststellen, ob ausreichend Masse vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahren zu decken und ob Sicherungsmaßnahmen zu treffen sind. Zudem prüft er, ob ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahren vorliegt. Durch diese Maßnahme könnte endlich mehr Klarheit für Anleger über die wirtschaftlichen Verhältnisse und vorhandenen Goldbestände geschaffen werden.  

Unklar, ob Anleger ihr Gold bekommen 

Ob das einzelne Gold, soweit es vorhanden ist, von Anlegern im Wege der Aussonderung gemäß § 47 Insolvenzordnung beansprucht werden kann, bleibt unklar. Je nach Aufbewahrungsart und Zuordnungsnummer kann das vom Insolvenzverwalter abgelehnt werden, wenn eine Individualisierung fehlt. In diesem Fall müssen Anleger wie Gläubiger ihren Anspruch unverzüglich im Insolvenzverfahren anmelden, um den Verlust oder sogar Totalverlust abzuwenden. 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie über Ihre nächsten Schritte 

Sie haben Geld in eine Goldanlage investiert und befürchten den Totalverlust? Damit Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, beraten wir Sie über Ihre nächsten Schritte. Diese können eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein. Schadensersatz kann etwa dann verlangt werden, wenn eine sichere Anlage ohne Risiko versprochen worden ist. Vermittler hätten auf Risiken bei Goldanlagen hinweisen müssen.  

Wenn Sie eine Beratung haben wollen, vereinbaren Sie hierzu gerne einen ersten kostenfreien und unverbindlichen Telefontermin mit Frau Rechtsanwältin Angelika Jackwerth: 

• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder 

• per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder 

• vereinbaren Sie einen Termin für einen Videokonferenz. 


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