Bundesweit erstes Verfahren gegen Vermittler von PIM-Goldanlagen erfolgreich beendet

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Im Falle des insolventen Anbieters von Goldanlagen, der PIM Gold GmbH, ist am 19.05.2020 ein erster Prozess gegen einen Vermittler am Landgericht Stuttgart beendet worden.

Der von uns vertretene Kläger hatte im Jahr 2016 auf Beratung und Empfehlung einer Vermittlerfirma einen Bonusgoldkauf-Plus-Vertrag mit der PIM-Gold GmbH abgeschlossen. Der Vermittler hat den Goldsparplan als absolut sichere Anlage angepriesen, bei der das Gold sicherungsübereignet und insolvenzgeschützt eingelagert sei. Statt einer Lagerung des Goldes zu Hause wurde auf die vermeintlichen Vorzüge einer Einlagerung im Tresor der PIM-Gold GmbH hingewiesen. Dort würde das Gold – versichert gegen Feuer und Diebstahl – im Hochsicherheitstresor lagern.

Der besondere Clou war aber, dass die PIM-Gold GmbH für die Einlagerung des Goldes eine monatliche Rendite von 0,5 % in Form von Bonusgold in Aussicht gestellt hat.

Wo ist der Haken an der Sache? Das Geschäftsmodell war nach unserer Einschätzung – und auch der Einschätzung des Insolvenzverwalters – von Anfang an unplausibel.

Für die geschädigten Anleger war dies seinerzeit nur schwer zu erkennen, zumal viele Finanzvermittler sehr überzeugend sein können.

Die Vermittler hätten aber ohne größere Probleme erkennen können, dass das Geschäftsmodell der PIM-Gold GmbH in der Form unplausibel war. Denn zu Recht fordert der BGH von Finanzvermittlern – die für sich eine gewisse Kompetenz in Anspruch nehmen – eine Prüfung der vermittelten Geldanlagen. Bevor ein Vermittler eine Geldanlage einem Anleger empfiehlt muss er selbst prüfen, ob das Geschäftsmodell überhaupt „wirtschaftlich tragfähig“ ist. Bestehen hier Bedenken, so muss er darauf unmissverständlich hinweisen oder am besten gleich von der Vermittlung Abstand nehmen.

Dies ist auch absolut nachvollziehbar. Denn wenn Sie sich einen Handwerker ins Haus holen, erwarten Sie auch, dass dieser weiß was er tut. Nichts anderes kann für Vermittler von Geldanlagen gelten.

Im vorliegenden Fall haben wir dem Vermittler Punkt für Punkt seine Fehler vor Augen geführt. Am Ende haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Der Kläger erhält knapp 2/3 seines eingesetzten Geldes zurück und kann mit dem Kapitel PIM-Gold endlich abschließen.

Dies zeigt auch, dass Anleger von PIM-Goldanlagen gute Chancen vor Gericht haben, ihr Geld zurückzuerhalten. Denn nach unserer Erfahrung haben fast alle Vermittler die gleichen Verkaufsargumente vorgebracht und in keinem Fall auf Bedenken an der Plausibilität der Goldverträge hingewiesen.

Wer als Geschädigter bis jetzt noch nicht sein Recht in die Hand genommen hat, sollte dies tun.

Wir prüfen gerne auch Ihren Fall individuell, kostenlos und unverbindlich.

SGP-Rechtsanwälte, Bremen im Mai 2020

https://www.sgp-recht.de/pim-gold/ 


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