One Group: Keine Zinsen für das vierte Quartal

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Die Immobilienkrise spitzt sich weiter zu: Die One Group hat bekannt gegeben, dass sie die Zinszahlungen für die nachrangigen Namensschuldverschreibungen ProReal Deutschland 7, 8 und ProReal Europa 9 und 10 für das vierte Quartal 2023 aussetzt und den Vertrieb von weiteren Anlageprodukten stoppt. Rund 11.000 Anleger sind betroffen. 

One Group - ein Hamburger Investment 

One Group ist eine in Hamburg ansässige Investmentgesellschaft und seit 2020 Tochtergesellschaft des Immobilienkonzerns der Soravia Gruppe aus Österreich. One Group bietet Anlegern Vermögensanlagen in Form von Namensschuldverschreibungen für innovative Investmentprodukte an. Ab 10.000 Euro nebst 3,5 Prozent Agio konnten sich Anleger beispielsweise an dem ProReal Europa 10 beteiligen. Bis zum 30. Juni 2025 sollten quartalsweise jährliche Zinsen von 5,75 Prozent gezahlt werden. Vermittler sammelten für die Projekte der One Group ab 2012 insgesamt 950 Millionen Euro Anlegerkapital ein. 

Keine 100 Prozent Leistungserfüllung mehr

Nun hat die One Group überraschend mitgeteilt, dass sie die Zinszahlungen von vier Namensschuldverschreibungen ProReal Deutschland 7, 8 und ProReal Europa 9 und 10 für das vierte Quartal 2023 aussetzt. In diese vier Anlagen haben 11.000 Anleger 409 Millionen Euro investiert, um damit Immobilienprojekte zu finanzieren. Für die Anleger ProReal Deutschland 7 stellt sich inzwischen eine ganz andere Frage: Kann die Gesellschaft den bereits auf Ende Juni 2024 verlängerten Zahlungstermin einhalten? Laut Geschäftsführung handle es sich bei dem Auszahlungsstopp um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Grund für die Zinsaussetzung sei laut One Group die “herausfordernde Marktlage”. One Group führe daher eine umfassende Risikoanalyse des Portfolios durch. Es soll auch geprüft werden, ob Vermögenswerte vorzeitig verwerten sollen. Das Versprechen einer hundertprozentigen Leistungserfüllung kann die One Group nun aber wohl nicht mehr halten. 

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JACKWERTH Rechtsanwälte haben Erfahrung mit der Vertretung geschädigter Anleger. Betroffenen Anlegern empfehlen wir daher, sich rechtzeitig über Ihre Rechte zu informieren. Anleger verzichten etwa im Vertrag darauf, ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn durch die Zahlung bei den Emittenten eine Insolvenz drohen oder eintreten würde (qualifizierter Rangrücktritt). Ob dieser Rangrücktritt wirksam vereinbart wurde, ist derzeit aber unklar. In Betracht kommen auch Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften. Wir prüfen Ihre Ansprüche und klären Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.

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