One Group GmbH / ProReal Deutschland und Eurpa - keine Nachrichten sind auch Nachrichten, aber nicht zwangsläufig gute

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Es ist merkwürdig ruhig geworden um die One Group mit ihren Schuldverschreibungen der ProReal-Serie. Ist das die Ruhe vor dem Sturm? 

1. Dieses Jahr nur negative Nachrichten

Für AnlegerInnen der ProReal-Serie mit den begebenen Namensschuldverschreibungen begann das Jahr mit negativen Nachrichten. Es wurde den AnlegerInnen mitgeteilt, dass die Zinszahlungen für die Namensschuldverschreiben der ProReal Deutschland 7 GmbH, der ProReal Deutschland 8 GmbH, der ProReal Europe 9 GmbH und der ProReal Europe 10 GmbH bis zum Abschluss einer umfassenden Portfolioanalyse ausgesetzt werden sollten. Die Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmals nachlesen: 

ProReal Deutschland 7, ProReal Europa 9/10 - Zinszahlungen sollen ausgesetzt werden? (anwalt.de)

Dann wurde im Rahmen einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass die Geschäftsführung - aus welchen Gründen auch immer - gewechselt habe. Auch hierzu können Sie weitere Einzelheiten hier nachlesen: 

ONE GROUP (ProReal Fonds) - Wechsel in der Geschäftsführung - was ist da los? (anwalt.de)

Dann traf es die AnlegerInnen der ProReal Deutschland 7 GmbH. Ihnen wurde mitgeteilt, dass nach Abschluss der Portfolioanalyse leider feststehe, dass die Zahlung der laufenden Zinsen und auch die Rückzahlung des Nominalkapitals voraussichtlich nicht fristgerecht in diesem Jahr möglich sei. Hierzu können Sie ebenfalls weitere Einzelheiten im entsprechenden Bericht nachlesen: 

ProReal Deutschland 7 GmbH - vollständige Rückzahlung an Anleger zum 31.12.2024 nicht (mehr) sichergestellt (anwalt.de)

Interessant ist dabei folgende Aussage: 

"Die im Bereich der Immobilienprojektentwicklungen tätige Darlehensnehmerin der Emittentin führt derzeit eine Risikoanalyse aller Bauvorhaben in ihrem Portfolio durch. Im Laufe dieser Analyse zeichnet sich ab, dass die Rückführung des Darlehens an die Emittentin aller Voraussicht nach nicht fristgerecht erfolgen wird."

2. Was ist mit den anderen Gesellschaften? 

Nicht das diese negativen Schlagzeilen nicht schon für sich bereits ausreichen würden, stellt sich doch die Frage, warum es keinerlei Informationen zu den anderen Gesellschaften - ProReal Deutschland 8 GmbH, ProReal Europe 9 GmbH und ProReal Europe 10 GmbH gibt. 

Im Normalfall ist es doch so - positive Nachrichten gibt man gern und schnell heraus. Bei negativen Nachrichten ist das so eine Sache. AnlegerInnen sollten sich daher fragen, warum es bei den anderen Gesellschaften keinerlei Informationen gibt. Wenn die Situation für diese Gesellschaften besser wäre, als beim bisher kommunizierten ProReal Deutschland 7 GmbH, dann spricht doch absolut nichts dagegen, hier den Anlegern die Angst zu nehmen. Warum gibt es hierzu keinerlei Informationen? Ist die Situation bei den anderen Gesellschaften noch schlechter? Werden womöglich Pläne verfolgt, zu denen die AnlegerInnen erst ab einem gewissen Zeitpunkt vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollen? Natürlich hat man als AnlegerIn mit einer nachrangigen Namensschuldverschreibung per se erst einmal keiner Informationsrechte. Das bedeutet aber nicht, dass man die AnlegerInnen nicht informieren kann. 

AnlegerInnen sollten sich angesichts dessen fragen, warum es keine weiteren Informationen gibt und was das für die Gesellschaften bedeutet. 

3. Was tun wir? 

Dieses Situation ist für mich nicht neu. Die erforderlichen Informationen zu bekommen, ist das schwierigste in der Angelegenheit. Ohne an dieser Stelle alles offen zu legen, bereite ich mich für jedes möglich Szenario vor. Dazu gehört auch, sicherzustellen bzw. wenigstens zu versuchen, dass die Rechte der AnlegerInnen so gut wie möglich berücksichtigt werden. Zwar ist dies bei nachrangigen Namensschuldverschreibungen einigermaßen schwer, aber nicht aussichtslos. Dazu gehört auch ein geschlossenes Auftreten der AnlegerInnen - egal was nun kommt. 

Wenn Sie wissen möchten, was Sie konkret tun können und wo sich die Gesellschaften möglicherweise hin entwickeln und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie dann haben, können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können das unten stehende Kontaktformular nutzen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de


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