OneCoin: Kunden fragen nach ihren rechtlichen Möglichkeiten, Anwälte informieren

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Anleger aus dem deutschsprachigen Raum sollen ca. mehr als 300 Mio. € in die sog. „Krypto“-Währung investiert haben, in der Hoffnung, hiermit in der Zukunft sehr hohe Gewinne zu erzielen.

So berichten Anleger immer wieder davon, dass ihnen von den Beratern teilweise immens hohe Gewinne in Aussicht gestellt werden, die z. B. durch einen in den nächsten Jahren erfolgenden Börsengang in Asien möglich sein sollen. In der Tat berichten Anleger auch davon, dass die Kryptpowährung auf der Handelsplattform vor einiger Zeit teilweise das Vielfache ihres Einsatzes wert sein sollte.

Doch das System OneCoin hat Risse im Idyll bekommen, viele Anleger sind aufgrund der Vorkommnisse der letzten Wochen sehr verunsichert und sind nicht mehr von der Seriosität des Unternehmens überzeugt: 

Medienberichten der letzten Wochen zufolge soll z. B. die ungarische Zentralbank der Ansicht sein, dass bei OneCoin ein Schneeballsystem vorliegen könnte.

Vor einigen Wochen war z. B. die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen das Unternehmen IMS International Marketing Services GmbH mit noch nicht bestandskräftigen Verfügungen eingeschritten, das Gelder von OneCoin-Kunden angenommen und weitergeleitet hatte.

Auf Konten der IMS wurden dabei wohl laut Angaben der BaFin ca. 29 Mio. € eingefroren.

Inzwischen soll es auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen diverse Personen aus dem OneCoin-Umfeld geben, wobei selbstverständlich bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt.

Auch teilen diverse Anleger mit, dass die Handelsplattform xcoinx.com gegenwärtig mit der Meldung „under maintenance“ nicht oder nur eingeschränkt erreichbar sein soll, und sogar der Handel mit OneCoins für einige Zeit ausgesetzt worden sein soll, was ebenfalls bei diversen One-Coin-Kunden für erhebliche Verstimmung sorgt.

So hatten z. B. mehrere Kunden von OneCoin mitgeteilt, dass die von ihnen angelegten Gelder inzwischen laut Handelsplattform das Vielfache des von ihnen angelegten Betrages wert sein sollen, Da nun aber der Handel wohl ausgesetzt wurde somit die OneCoins von ihnen nicht verkauft werden können, bringen die schönen Angaben der angeblichen Vervielfachung des angelegten Geldes ihnen keinen Mehrwert.

Auch diese Kunden von OneCoin fragen sich nach ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Kunden von OneCoin, speziell solche, deren Gelder über IMS einbezahlt wurden, können z. B. versuchen, auf die eingefrorenen Gelder zuzugreifen, damit ihnen diese wieder ausbezahlt werden. Hierbei könnte ein schnelles Vorgehen sinnvoll sein, weil z. B. bei Vollstreckungsmaßnahmen, sofern diese erforderlich sein sollten, das sog. Prioritätsprinzip gilt.“

Auch könnten Kunden von OneCoin, die von dem System nicht mehr überzeugt sind und deren Einsatz im Wert deutlich gestiegen sein soll, prüfen lassen, ob sie nicht z. B. den sog. „entgangenen Gewinn“ von OneCoin einfordern könnten.

Betroffene OneCoin/IMS-Kunden haben also mehrere Möglichkeiten, um ihre Rechte zu wahren, und können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und daher mit Fällen wie dem Fall OneCoin sehr versiert.



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