Online Casino Geld zurück: LG Kiel spricht Spieler Rückerstattung von Verlusten in Höhe von 24.490 Euro zu

  • 2 Minuten Lesezeit
Online Casino illegal Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing

Die verbraucherfreundlichen Urteile zum Thema „Geld zurück vom Online-Casino“ setzen sich fort: Das LG Kiel hat einem Spieler die Rückerstattung von Spielverlusten in Höhe von 24.490,45 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen. Der Grund: Der Betreiber des Online-Casinos verfügt bzw. verfügte nicht über die für Deutschland gültige Lizenz zum Anbieten von Online-Glücksspiel. Das Verfahren führte die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing (Az.: 13 O 205/22). 


Die Beklagte Red Rhino Ltd. ist ein in Malta ansässiges Unternehmen, das unter anderem das Online-Casino "Platincasino” betreibt. Die Internetseite des Anbieters ist in deutscher Sprache verfasst und endet auf „.de“. Insbesondere die Werbetexte, Datenschutzhinweise und FAQs sind in deutscher Sprache. Darüber hinaus sind auch der Kundensupport sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Deutsch.  


In Deutschland regelt der Glücksspielstaatsvertrag der Länder (GlüStV) das Anbieten von Online-Glücksspiel. Bis zum 30.06.2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland weitgehend verboten. Seitdem wurden die Bestimmungen zwar gelockert, jedoch dürfen öffentliche Glücksspiele gemäß § 4 Abs. 4 S. 1 GlüStV a. F. nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden.  


Der Kläger unterhielt bei der Beklagten ein Spielkonto. In der Zeit vom 15.03.2019 bis zum 31.03.2022 nahm der Kläger von seinem Wohnort aus an Casino-Spielen der Beklagten teil. Insgesamt verspielte er 24.490,45 Euro, die er nun vom Betreiber des Online-Casinos zurückforderte. Denn die Beklagte verfügte im Zeitraum der Teilnahme des Klägers an den Online-Casinospielen zwar über eine behördliche Glücksspiellizenz aus Malta. Jedoch besaß sie keine Erlaubnis zum Veranstalten von Glückspielen im Internet für Deutschland. Dem Spieler war dies nicht bewusst, vor allem da das Spielangebot sowie der Kundenservice in deutscher Sprache verfasst waren. 


Die Kieler Richter sahen die Regelungen zum Verbot von Online-Glücksspiel nicht als unionsrechtswidrig. Die Vorschriften des Seite 3 GlüStV verstoßen nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV, heißt es in dem Urteil weiter. Der hier streitgegenständliche Verstoß gegen den GlüStV führt zur Nichtigkeit des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags nach § 134 BGB. Somit muss der Betreiber dem Spieler die Spielverluste zuzüglich Zinsen zurückzahlen. 


„Die Gerichte urteilen zu diesem Thema überwiegend verbraucherfreundlich“, sagt Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. „Deshalb sollten Spieler, die im Online-Casino viel Geld verloren haben, keine Zeit verlieren und prüfen lassen, ob sie ihre Verluste zurückfordern können. Denn zum einen geht es darum, nicht die Verjährung der Ansprüche zu riskieren, zum anderen auch um Zinsansprüche. Die Forderungen sind jeweils mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst, und der Zinslauf beginnt mit der Einreichung der Klage.“ 


Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing ist auf das Thema illegale Online-Casinos und -Sportwetten spezialisiert. Wir helfen Ihnen gern bei der Prüfung, ob Sie Ihre verlorenen Spieleinsätze zurückfordern können. Melden Sie sich unverbindlich und kostenfrei mit unserem Formular unter www.baumeister-rosing.de/online-casinos an. Wir nehmen umgehend Kontakt mit Ihnen auf und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten – schnell, einfach und jederzeit diskret. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Max Baumeister

Beiträge zum Thema