Online-Glücksspiel: LG Ulm – Paypal muss Spieler entschädigen!

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Im Dezember 2019 hat das Landgericht Ulm den Zahlungsdienst PayPal dazu verurteilt, einen Spieler zu entschädigen. Ca. 10.000 € hatte der Kläger im Jahr 2017 bei einem Online-Casino verloren und danach per PayPal an das Online-Casinos überwiesen. Für das Landgericht war wichtig, dass PayPal hätte prüfen müssen, ob die Zahlung gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Und genau dies hat PayPal nach Ansicht der Ulmer Richter nicht getan. PayPal habe schon gar keine Instrumente geschaffen, um Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel zu verhindern. Außerdem habe PayPal dabei durch Provisionen profitiert und die Zahlung für unerlaubtes Glücksspiel „sehenden Auges in Kauf genommen“.

Urteil mit Signalwirkung

Das Urteil dürfte für viele betroffene Spieler ein großer Sieg sein. Erst einmal können natürlich alle PayPal-Kunden das Urteil des Landgerichts Ulm als eine echte Steilvorlage nutzen. Betroffene können sich auf dieses Urteil berufen und ebenfalls versuchen, ihr Geld von PayPal zurückzubekommen.

Wichtig: Die Ausführungen des Landgerichtes betreffen hier nicht nur die spezielle Fallkonstellation, sondern sind allgemein gehalten. Grundsätzlich hilft ein Urteil natürlich erst einmal nur den unmittelbar Betroffenen. Oft ist der Sachverhalt in anderen Konstellationen einfach ganz anders. Das ist hier gerade nicht der Fall. Die Ausführungen des Gerichts sind so allgemein, dass sich alle PayPal-Kunden insgesamt darauf berufen können.

Aber: Damit sollte nicht zu lange gewartet werden, da andernfalls eine Verjährung der Ansprüche droht.

Urteil auch relevant für andere Zahldienste?

Auch für Kunden anderer Zahlungsdienste kann sich das Ulmer Urteil als sehr hilfreich erweisen, um das schon verloren geglaubte Geld zurückzuholen. Das entscheidende Argument der Ulmer Richter für das Zurückholen des Geldes war nämlich, dass der Anbieter die Zahlungsabwicklung sehenden Auges für illegale Glücksspiel in Kauf genommen hat. Und das dürfte schließlich nicht nur auf PayPal beschränkt sein.

Auch Urteile anderer Gerichte, die Spielern geholfen haben, die ihre Online-Einsätze über Kreditkarten eingezahlt hatten, argumentierten damit, dass für den Kartenanbieter schließlich erkennbar gewesen sei, dass es sich um illegales Glücksspiel handelte. Auch diese Zahlungsdienstleister haben danach gegen das gesetzliche Mitwirkungsverbot verstoßen.

Unser Fazit:

  1. Wer Geld beim Online-Glückspiel verloren hat, hat gute Chancen, sein Geld zu retten!
  2. Erfolgte die Zahlung über PayPal, können sich Betroffene auf das Urteil des LG Ulm stützen
  3. Ein Anwalt kann kostenfrei checken, wie die Chancen stehen und ob eine ggf. vorhandene Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt.

Über die Kanzlei Mutschke

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet seit Jahren Betroffene, die Geld in Online-Casinos verloren haben und nun ihr Geld retten wollen. Die Kanzlei ist deutschlandweit tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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